7486 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über den Grenzübertritt auf touristischen Wegen und über den Grenzübertritt in besonderen Fällen
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Republik
Österreich und die Tschechische Republik den Wunsch zum Ausdruck gebracht
haben, den Übertritt über die gemeinsame Staatsgrenze im Rahmen des
Touristenverkehrs und in besonderen Fällen unter Berücksichtigung der
Bedürfnisse des Umweltschutzes zu erleichtern.
Der Vertrag
beinhaltet somit die allgemeinen Bedingungen, unter denen der Grenzübertritt
auf touristischen Wegen und in besonderen Fällen zwischen der Republik
Österreich und der Tschechischen Republik erleichtert wird.
Durch den gegenständlichen Beschluss
soll die regionale Zusammenarbeit und insbesondere der lokale Tourismus im
Grenzgebiet der Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich zu Tschechien
gefördert und so mit dazu beigetragen werden, dass teilweise schon lange
forcierte Regionalentwicklungskonzepte der genannten Bundesländer endlich
umgesetzt werden können.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 14. März 2006 in
Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im
Ausschuss war Bundesrätin Christine Fröhlich.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2006 03 14
Christine Fröhlich Dr. Franz Eduard Kühnel
Berichterstatterin Vorsitzender