7490 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)

Bereits Anfang der 90-er Jahre setzten Diskussionen über die Weiterentwicklung und Kodifizierung der Patientenrechte ein.

Eine Analyse der Situation zeigte, dass sich der Kompetenzlage entsprechend  Patientenrechte sowohl in Bundes- als auch in Landesrechtsvorschriften finden. Ein Bundespatientenrechtegesetz könnte daher immer nur Teilbereiche lösen und müsste  unvollständig sein. Der Charakter der Patientenrechte als Quer-schnittsmaterie führten zu der Überlegung, kein eigenes Patientenrechtegesetz auszuführen, sondern den Versuch zu unternehmen, auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG, in der sich Bund und Länder wechselseitig zur Sicherstellung der darin genannten Patientenrechte im Rahmen ihrer Zu-ständigkeiten verpflichten, eine losgelöst von der Kompetenzlage vollständige und übersichtliche Zu-sammenfassung aller Patientenrechte zu geben („Patientencharta“).

Mit dem Land Kärnten wurde eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte bereits in der vorletzten Gesetzbegungsperiode bilateral abgeschlossen.

In der letzten Gesetzgebungsperiode erfolgte ein bilateraler Abschluss mit den Bundesländern Burgen-land, Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark, weiters erfolgte der Abschluss mit Tirol und Vor-arlberg. Nunmehr hat auch das Land Wien den Wunsch nach einem bilateralen Abschluss geäußert, diesem Wunsch wäre im Sinne der Weiterentwicklung der Patientenrechte nachzukommen.

Die Vereinbarung enthält Regelungen zu folgenden wesentlichen Bereichen von Patientenrechten:

Recht auf Behandlung und Pflege,

Recht auf Achtung der Würde und Integrität,

Recht auf Selbstbestimmung und Information,

Recht auf Dokumentation,

Besondere Bestimmungen für Kinder,

Vertretung von Patienteninteressen und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 14. März 2006 in Verhandlung genommen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 03 14

                  Thomas Einwallner Martina Diesner-Wais

       Berichterstatter             Vorsitzende