7490 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)
Bereits Anfang der
90-er Jahre setzten Diskussionen über die Weiterentwicklung und Kodifizierung
der Patientenrechte ein.
Eine Analyse der
Situation zeigte, dass sich der Kompetenzlage entsprechend Patientenrechte sowohl in Bundes- als
auch in Landesrechtsvorschriften finden. Ein Bundespatientenrechtegesetz könnte
daher immer nur Teilbereiche lösen und müsste unvollständig sein. Der Charakter der Patientenrechte als
Quer-schnittsmaterie führten zu der Überlegung, kein eigenes
Patientenrechtegesetz auszuführen, sondern den Versuch zu unternehmen, auf der
Grundlage einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG, in der sich Bund und Länder
wechselseitig zur Sicherstellung der darin genannten Patientenrechte im Rahmen
ihrer Zu-ständigkeiten verpflichten, eine losgelöst von der Kompetenzlage
vollständige und übersichtliche Zu-sammenfassung aller Patientenrechte zu geben
(„Patientencharta“).
Mit dem Land Kärnten
wurde eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte bereits in der
vorletzten Gesetzbegungsperiode bilateral abgeschlossen.
In der letzten
Gesetzgebungsperiode erfolgte ein bilateraler Abschluss mit den Bundesländern
Burgen-land, Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark, weiters erfolgte
der Abschluss mit Tirol und Vor-arlberg. Nunmehr hat auch das Land Wien den
Wunsch nach einem bilateralen Abschluss geäußert, diesem Wunsch wäre im Sinne
der Weiterentwicklung der Patientenrechte nachzukommen.
Die Vereinbarung
enthält Regelungen zu folgenden wesentlichen Bereichen von Patientenrechten:
Recht auf Behandlung
und Pflege,
Recht auf Achtung der
Würde und Integrität,
Recht auf
Selbstbestimmung und Information,
Recht auf
Dokumentation,
Besondere Bestimmungen
für Kinder,
Vertretung von
Patienteninteressen und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Der Gesundheitsausschuss
hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 14. März 2006 in
Verhandlung genommen.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 03 14
Thomas Einwallner Martina Diesner-Wais
Berichterstatter Vorsitzende