7491 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Barbara Rosenkranz, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen brachten am 25. Jänner 2006 einen Initiativantrag im Nationalrat ein, der wie folgt begründet war:
„Die derzeit geltenden Übergangsfristen im § 84 Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz enden am 31. Dezember 2007. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Verlängerung dieser Übergangsfristen um zwei Jahre erforderlich ist.“
Der Gesundheitsausschuss
hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 14. März 2006 in
Verhandlung genommen.
An der Debatte
beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters
Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier.
Ein Beschluss
über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde BR Thomas Einwallner einstimmig gewählt.
Wien, 2006 03 14
Thomas Einwallner Martina Diesner-Wais
Berichterstatter Vorsitzende