7491 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Barbara Rosenkranz, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen brachten am 25. Jänner 2006 einen Initiativantrag im Nationalrat ein, der wie folgt begründet war:

„Die derzeit geltenden Übergangsfristen im § 84 Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz enden am 31. Dezember 2007. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Verlängerung dieser Übergangsfristen um zwei Jahre erforderlich ist.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 14. März 2006 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde BR Thomas Einwallner einstimmig gewählt.

Wien, 2006 03 14

                  Thomas Einwallner Martina Diesner-Wais

       Berichterstatter             Vorsitzende