7493 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Tabakmonopolgesetz und das Tabaksteuergesetz geändert werden
Die Abgeordneten Dr.
Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen haben am 25. Jänner 2006 einen Initiativantrag im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Die hohe
Raucherprävalenz in der österreichischen Bevölkerung, insbesondere bei jungen
Menschen, sowie die Tatsache, dass das Rauchen Krebs,
Herz-Kreislauf-Krankheiten, Lungen- und Kehlkopfkrebs oder andere Erkrankungen
verursacht und zu tabakassoziierter Mortalität führt, verlangt nach weiteren
Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums.
Die WHO-Framework
Convention on Tobacco Control (FCTC) bezeichnet preisbezogene und steuerliche
Maßnahmen als wichtige und wirksame Mittel zur Verminderung des Tabakkonsums in
verschiedenen Bevölkerungsgruppen, insbesondere bei jungen Menschen.
Auch nach der
Anti-Tabak-Strategie der WHO-Europa deuten die internationalen Fakten darauf
hin, dass der Preis und die Anhebung der Tabaksteuern zu den wirksamsten
Elementen einer umfassenden nationa-len Anti-Tabak-Politik zählen.
Einzelstaatliche Strategiemaßnahmen sollen dem zufolge u.a. die Beibehaltung
eines hohen Preis- und Besteuerungsniveaus für Tabakerzeugnisse beinhalten.
Es ist somit davon
auszugehen, dass hohe Tabakpreise den Tabakkonsum senken, besonders Jugendliche
greifen weniger zur Zigarette, wenn der Preis hoch ist. Gerade weil Jugendliche
besonders preisempfind-lich reagieren, ist für sie der Gesundheitsgewinn bei
preisregulativen Maßnahmen als besonders hoch einzuschätzen.
Jüngsten
Medienberichten zufolge ist ein Konkurrenzkampf auf dem Tabaksektor zu
verzeichnen. Es werden immer mehr preiswerte Marken auf den Markt gebracht, die
damit die Zigarettenpreise drücken. Es ist international anerkannt, dass
Tabakpreise und -steuern ein wirksames gesundheitspolitisches In-strument zur
Tabakpräventionspolitik darstellen.
Mit der gesetzlichen
Möglichkeit im Tabakgesetz, einen entsprechenden Mindestpreis insbesondere für
Zigaretten festzusetzen, könnte vermieden werden, dass insbesondere Jugendliche
von Billiganbietern angesprochen werden und sich die Preisspirale weiter nach
unten dreht.
Anknüpfungspunkt für
eine Mindestpreisregelung soll das Tabakgesetz sein. In einem neuen § 2 Abs. 4
soll die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Finanzen zur Festsetzung von Mindestpreisen für
Tabakerzeugnisse ermächtigt werden. In der Folge sind die entsprechende
Adaptierungen im § 9 Abs. 1 Tabakmonopolgesetz sowie § 5 Abs. 3
Tabaksteuergesetz an die neue Bestimmung des Tabakgesetzes vorzusehen.
Die eigentliche
Mindestpreisregelung wird sodann entsprechend auf dem Verordnungsweg getroffen,
wobei bei Zigaretten der Mindestpreis in einem Prozentsatz des Preises der
meistverkauften Preisklasse festgelegt werden soll.“
Der
Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am
14. März 2006 in Verhandlung genommen.
An der Debatte
beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die
Bundesräte Mag. Wolfgang Erlitz, Edgar Mayer, Martina
Diesner-Wais und Dr. Ruperta Lichtenecker.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 03 14
Thomas Einwallner Martina Diesner-Wais
Berichterstatter Vorsitzende