7493 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Tabakmonopolgesetz und das Tabaksteuergesetz geändert werden

Die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. Jänner 2006 einen Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die hohe Raucherprävalenz in der österreichischen Bevölkerung, insbesondere bei jungen Menschen, sowie die Tatsache, dass das Rauchen Krebs, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Lungen- und Kehlkopfkrebs oder andere Erkrankungen verursacht und zu tabakassoziierter Mortalität führt, verlangt nach weiteren Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums.

Die WHO-Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) bezeichnet preisbezogene und steuerliche Maßnahmen als wichtige und wirksame Mittel zur Verminderung des Tabakkonsums in verschiedenen Bevölkerungsgruppen, insbesondere bei jungen Menschen.

Auch nach der Anti-Tabak-Strategie der WHO-Europa deuten die internationalen Fakten darauf hin, dass der Preis und die Anhebung der Tabaksteuern zu den wirksamsten Elementen einer umfassenden nationa-len Anti-Tabak-Politik zählen. Einzelstaatliche Strategiemaßnahmen sollen dem zufolge u.a. die Bei­behaltung eines hohen Preis- und Besteuerungsniveaus für Tabakerzeugnisse beinhalten.

Es ist somit davon auszugehen, dass hohe Tabakpreise den Tabakkonsum senken, besonders Jugendliche greifen weniger zur Zigarette, wenn der Preis hoch ist. Gerade weil Jugendliche besonders preisempfind-lich reagieren, ist für sie der Gesundheitsgewinn bei preisregulativen Maßnahmen als besonders hoch einzuschätzen.

Jüngsten Medienberichten zufolge ist ein Konkurrenzkampf auf dem Tabaksektor zu verzeichnen. Es werden immer mehr preiswerte Marken auf den Markt gebracht, die damit die Zigarettenpreise drücken. Es ist international anerkannt, dass Tabakpreise und -steuern ein wirksames gesundheitspolitisches In-strument zur Tabakpräventionspolitik darstellen.

Mit der gesetzlichen Möglichkeit im Tabakgesetz, einen entsprechenden Mindestpreis insbesondere für Zigaretten festzusetzen, könnte vermieden werden, dass insbesondere Jugendliche von Billiganbietern angesprochen werden und sich die Preisspirale weiter nach unten dreht.

Anknüpfungspunkt für eine Mindestpreisregelung soll das Tabakgesetz sein. In einem neuen § 2 Abs. 4 soll die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin im Einvernehmen mit dem Bundes­minister für Finanzen zur Festsetzung von Mindestpreisen für Tabakerzeugnisse ermächtigt werden. In der Folge sind die entsprechende Adaptierungen im § 9 Abs. 1 Tabakmonopolgesetz sowie § 5 Abs. 3 Tabaksteuergesetz an die neue Bestimmung des Tabakgesetzes vorzusehen.

Die eigentliche Mindestpreisregelung wird sodann entsprechend auf dem Verordnungsweg getroffen, wobei bei Zigaretten der Mindestpreis in einem Prozentsatz des Preises der meistverkauften Preisklasse festgelegt werden soll.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 14. März 2006 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Bundesräte Mag. Wolfgang Erlitz, Edgar Mayer, Martina Diesner-Wais und Dr. Ruperta Lichtenecker.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 03 14

                  Thomas Einwallner Martina Diesner-Wais

       Berichterstatter             Vorsitzende