7496 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird
Der vorliegende
Gesetzesbeschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass positive
Erfahrungen mit der Flexibilisierungsklausel, die 1999 in das Haushaltsrecht
eingeführt wurde, um Bundesorganen einen flexibleren Umgang mit Budgetmitteln
bei größerer Ergebnisverantwortung zu ermöglichen, gemacht wurden. Daher soll
nunmehr durch Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes die bisherige Befristung der
Flexibilisierungsklausel (31.12.2006) aufgehoben werden.
Außerdem lassen
sich aus den Flexibilisierungsprojekten wertvolle Erfahrungen für eine künftige
Reform des Haushaltsrechts, bei der verstärkte Grundsätze der Flexibilisierung
und des New Public Management zur Anwendung gelangen sollen, ableiten. Insoweit
dient die Verlängerung der Flexibilisierungsklausel auch einem besseren
Übergang zu einer modernen Verwaltung samt modernem Haushaltsrecht.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.
Zum Berichterstatter für das Haus wurde ebenfalls Bundesrat Reinhard Todt gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 03 14
Reinhard Todt Edgar Mayer
Berichterstatter Stv. Vorsitzender