7503 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Entschließungsantrag der Bundesräte Erwin
Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Wählen ab 16" auf
Bundesebene
Die Bundesräte Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. März 2006 im Bundesrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die jüngeren Bürgerinnen sind heutzutage in vielfältiger Weise mit der
Notwendigkeit konfrontiert, für sich Entscheidungen zu treffen, die ihre
Zukunft maßgeblich beeinflussen. Dies ist ein Ergebnis der grundsätzlich
positiv zu bewertenden zunehmenden Liberalisierung der Erziehung. Die
Verantwortung für eigene Entscheidungen und Handlungen junger Bürgerinnen hat
unzweifelhaft zugenommen. Im gleichen Ausmaß ist auch eine erhöhte Mündigkeit
eingetreten. Die jüngeren Bürgerinnen sollen daher verstärkt (also durch eine
Senkung des Wahlalters) in den demokratischen Prozeß einbezogen werden und
durch die Ausübung des Wahlrechtes Einfluß auf die politischen Vorgänge nehmen
können.
Die Senkung des
aktiven Wahlalters auf das vollendete 16. Lebensjahr soll den geänderten
sozialen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die immer stärkere Einbindung
der Jugendlichen in die Verantwortung für sich selbst und die
Entscheidungsmöglichkeiten für sich selbst im Zusammenhang mit der immer höher
werdenden Bedeutung und zunehmenden Differenzierung der Ausbildung und ihrer
Möglichkeiten, Rechnung tragen.
Das Burgenland
hat als erstes Bundesland für Wahlen auf Landes und Gemeindeebene das
gesetzliche Wahlalter auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt. Sowohl bei den
Gemeindewahlen 2002 als auch bei der Landtagswahl 2005 gab es eine hohe
Wahlbeteiligung der 16- und 17jährigen BürgerInnen.
Bei den Wiener
Landtags- und Gemeinderatswahlen 2005 lag die Wahlbeteiligung gemäß einer
Umfrage des SORA-Institutes der 16- und 17jährigen bei 59 Prozent, also knapp
unter einem Gesamtschnitt von 61 Prozent. Diese Daten sprechen eindeutig für
das Interesse der BürgerInnen dieser Altersgruppe am politischen Geschehen und
für ihren Willen mit demokratischen Mitteln Einfluss auszuüben.“
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 19. April 2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war und an der Debatte beteiligte sich Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Annahme des gegenständlichen Entschließungsantrages zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus somit den Antrag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2006 04 19
Ing. Reinhold Einwallner Ernst Winter
Berichterstatter Stv. Vorsitzender