7503 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Wählen ab 16" auf Bundesebene

Die Bundesräte Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. März 2006 im Bundesrat eingebracht und wie folgt begründet:

Die jüngeren Bürgerinnen sind heutzutage in vielfältiger Weise mit der Notwendigkeit konfrontiert, für sich Entscheidungen zu treffen, die ihre Zukunft maßgeblich beeinflussen. Dies ist ein Ergebnis der grundsätzlich positiv zu bewertenden zunehmenden Liberalisierung der Erziehung. Die Verantwortung für eigene Entscheidungen und Handlungen junger Bürgerinnen hat unzweifelhaft zugenommen. Im gleichen Ausmaß ist auch eine erhöhte Mündigkeit eingetreten. Die jüngeren Bürgerinnen sollen daher verstärkt (also durch eine Senkung des Wahlalters) in den demokratischen Prozeß einbezogen werden und durch die Ausübung des Wahlrechtes Einfluß auf die politischen Vorgänge nehmen können.

Die Senkung des aktiven Wahlalters auf das vollendete 16. Lebensjahr soll den geänderten sozialen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die immer stärkere Einbindung der Jugendlichen in die Verantwortung für sich selbst und die Entscheidungsmöglichkeiten für sich selbst im Zusammenhang mit der immer höher werdenden Bedeutung und zunehmenden Differenzierung der Ausbildung und ihrer Möglichkeiten, Rechnung tragen.

Das Burgenland hat als erstes Bundesland für Wahlen auf Landes und Gemeindeebene das gesetzliche Wahlalter auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt. Sowohl bei den Gemeindewahlen 2002 als auch bei der Landtagswahl 2005 gab es eine hohe Wahlbeteiligung der 16- und 17jährigen BürgerInnen.

Bei den Wiener Landtags- und Gemeinderatswahlen 2005 lag die Wahlbeteiligung gemäß einer Umfrage des SORA-Institutes der 16- und 17jährigen bei 59 Prozent, also knapp unter einem Gesamtschnitt von 61 Prozent. Diese Daten sprechen eindeutig für das Interesse der BürgerInnen dieser Altersgruppe am politischen Geschehen und für ihren Willen mit demokratischen Mitteln Einfluss auszuüben.“

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 19. April 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war  und an der Debatte beteiligte sich  Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Annahme des gegenständlichen Entschließungsantrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus somit den Antrag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2006 04 19

Ing. Reinhold Einwallner  Ernst Winter

       Berichterstatter    Stv. Vorsitzender