7512 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
über den Entschließungsantrag der Bundesräte Karl Boden,
Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtliche
Sicherstellung der Gentechnikfreiheit österreichischer Nationalparks
Die Bundesräte
Karl Boden, Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. März 2006 im Bundesrat eingebracht
und wie folgt begründet:
„Österreich ist
seit vielen Jahren Vorreiter im Biolandbau, die Konsumentinnen und Konsumenten
in unserem Land stehen nach wie vor in sehr hohem Ausmaß gentechnisch manipulierten
Lebensmitteln ablehnend gegenüber.
Die
österreichischen Nationalparks sind nicht nur Vorzeigemodelle und Impulsgeber
für den wichtigen österreichischen Tourismus, sondern auch in den Augen
erholungssuchender Österreicherinnen und Österreicher in vieler Hinsicht
schützenswerte Gebiete in unserem Land.
Die Regelung
einer Koexistenz zwischen gentechnikfreier und gentechnisch manipulierter
landwirtschaftlicher Produktion wird seit Jahren intensiv diskutiert, jedoch
liegen bis heute praktikable Regelungen nicht vor.
Vor dem
Hintergrund einer EU-weiten Kennzeichnungsregelung sowohl für Saatgut als auch
für Lebensmittel werden seitens der EU-Kommission seit Monaten gentechnisch
manipulierte Saatgutsorten bzw. Lebensmittel zum freien Verkehr zugelassen. Was
EU-weit zugelassen wurde, kann national nur schwer verboten werden. Ein
nationales Verbot EU-weit zugelassener Erzeugnisse (Saatgut, Lebens- und
Futtermittel) ist EU-rechtlich nur zulässig, wenn neue wissenschaftliche
Erkenntnisse vorgebracht werden, die negative Auswirkungen auf die Gesundheit
und/oder die Umwelt zeigen. Alle bisherigen Verbote, die einzelne MS für
bestimmte zugelassene GVO verhängt haben (zB Österreich, Luxemburg,
Griechenland), wurden bisher vom EU-Gesetzgeber als unzulässig bewertet. MS,
die Verbote nicht aufheben, müssen mit Verfahren beim EUGH rechnen.
Regionale
begründete Einschränkungen der Verwendung von GVO zB in definierten ökologisch
sensiblen Gebieten sind hingegen EU-rechtlich grundsätzlich möglich, wenn
bestimmten Kriterien Rechnung getragen wird.
In diesem
Zusammenhang ist unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben, um die Biodiversität,
bzw. die ‚Unberührtheit’ der österreichischen Nationalparks für die nächsten
Generationen sicher zu stellen.“
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 19. April 2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Maria Mosbacher.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Johann Höfinger und Elisabeth Kerschbaum.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Annahme des gegenständlichen Entschließungsantrages zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratung, stellt der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft somit den Antrag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2006 04 19
Maria Mosbacher Ing. Hermann Haller
Berichterstatterin Vorsitzender