7512 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Karl Boden, Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtliche Sicherstellung der Gentechnikfreiheit österreichischer Nationalparks

Die Bundesräte Karl Boden, Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. März 2006 im Bundesrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich ist seit vielen Jahren Vorreiter im Biolandbau, die Konsumentinnen und Konsumenten in unserem Land stehen nach wie vor in sehr hohem Ausmaß gentechnisch manipulierten Lebensmitteln ablehnend gegenüber.

Die österreichischen Nationalparks sind nicht nur Vorzeigemodelle und Impulsgeber für den wichtigen österreichischen Tourismus, sondern auch in den Augen erholungssuchender Österreicherinnen und Österreicher in vieler Hinsicht schützenswerte Gebiete in unserem Land.

Die Regelung einer Koexistenz zwischen gentechnikfreier und gentechnisch manipulierter landwirtschaftlicher Produktion wird seit Jahren intensiv diskutiert, jedoch liegen bis heute praktikable Regelungen nicht vor.

Vor dem Hintergrund einer EU-weiten Kennzeichnungsregelung sowohl für Saatgut als auch für Lebensmittel werden seitens der EU-Kommission seit Monaten gentechnisch manipulierte Saatgutsorten bzw. Lebensmittel zum freien Verkehr zugelassen. Was EU-weit zugelassen wurde, kann national nur schwer verboten werden. Ein nationales Verbot EU-weit zugelassener Erzeugnisse (Saatgut, Lebens- und Futtermittel) ist EU-rechtlich nur zulässig, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgebracht werden, die negative Auswirkungen auf die Gesundheit und/oder die Umwelt zeigen. Alle bisherigen Verbote, die einzelne MS für bestimmte zugelassene GVO verhängt haben (zB Österreich, Luxemburg, Griechenland), wurden bisher vom EU-Gesetzgeber als unzulässig bewertet. MS, die Verbote nicht aufheben, müssen mit Verfahren beim EUGH rechnen.

Regionale begründete Einschränkungen der Verwendung von GVO zB in definierten ökologisch sensiblen Gebieten sind hingegen EU-rechtlich grundsätzlich möglich, wenn bestimmten Kriterien Rechnung getragen wird.

In diesem Zusammenhang ist unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben, um die Biodiversität, bzw. die ‚Unberührtheit’ der österreichischen Nationalparks für die nächsten Generationen sicher zu stellen.“

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 19. April 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Maria Mosbacher.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Johann Höfinger und Elisabeth Kerschbaum.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Annahme des gegenständlichen Entschließungsantrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratung, stellt der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft somit den Antrag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2006 04 19

Maria Mosbacher Ing. Hermann Haller

    Berichterstatterin           Vorsitzender