7519 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Übernahmegesetz, das Handelsgesetzbuch, das Börsegesetz, das Umwandlungsgesetz und das Spaltungsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern erlassen wird (Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 – ÜbRÄG 2006)
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das am 1. Jänner
1999 in Kraft getretene Übernahmegesetz (ÜbG) aus mehreren Gründen einer
Änderung bedarf. Vor allem die Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote, die
von den Mitgliedstaaten bis 20. Mai 2006 umzusetzen ist, macht eine
Novellierung zahlreicher Bestimmungen notwendig. Daneben haben sich auch im
innerstaatlichen Kontext Probleme bei der Anwendung des Übernahmegesetzes
gezeigt.
Das Recht des zumindest
90%igen Mehrheitsgesellschafters, die Minderheitsgesellschafter auszuschließen,
ist derzeit in verschiedenen Gesetzen geregelt. Insbesondere die Bestimmungen
zum Schutz der Minderheitsgesellschafter weichen voneinander ab, ohne dass
dafür eine sachliche Rechtfertigung erkennbar wäre.
Mit dem
gegenständlichen Beschluss wird daher das österreichische Übernahmerecht an
internationale Entwicklungen – insbesondere die Übernahme-Richtlinie – und
praktische Erfahrungen angepasst. Unbestimmte Gesetzesbegriffe werden näher
determiniert. Für das auch von der Übernahme-Richtlinie vorgegebene
Ausschlussrecht des Mehrheitsgesellschafters wird eine neue, allgemeine
Rechtsgrundlage im Gesellschafter-Ausschlussgesetz geschaffen.
Der Justizausschuss hat den
gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19.
April 2006 in Verhandlung
genommen.
Berichterstatter im
Ausschuss war Bundesrat Franz Wolfinger.
An der Debatte
beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Mag. Susanne Neuwirth.
Bei der Abstimmung
wurde der Antrag der Bundesräte Mag. Susanne Neuwirth und
Stefan Schennach gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Übernahmegesetz, das Handelsgesetzbuch, das Börsegesetz, das Umwandlungsgesetz und das Spaltungsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern erlassen wird (Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 – ÜbRÄG 2006), mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 04 19
Gabriele Mörk Johann Giefing
Berichterstatter Vorsitzender