7519 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Übernahmegesetz, das Handelsgesetzbuch, das Börsegesetz, das Umwandlungsgesetz und das Spaltungsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern erlassen wird (Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 – ÜbRÄG 2006)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das am 1. Jänner 1999 in Kraft getretene Übernahmegesetz (ÜbG) aus mehreren Gründen einer Änderung bedarf. Vor allem die Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote, die von den Mitgliedstaaten bis 20. Mai 2006 umzusetzen ist, macht eine Novellierung zahlreicher Bestimmungen notwendig. Daneben haben sich auch im innerstaatlichen Kontext Probleme bei der Anwendung des Übernahmegesetzes gezeigt.

Das Recht des zumindest 90%igen Mehrheitsgesellschafters, die Minderheitsgesellschafter auszuschließen, ist derzeit in verschiedenen Gesetzen geregelt. Insbesondere die Bestimmungen zum Schutz der Minderheitsgesellschafter weichen voneinander ab, ohne dass dafür eine sachliche Rechtfertigung erkennbar wäre.

Mit dem gegenständlichen Beschluss wird daher das österreichische Übernahmerecht an internationale Entwicklungen – insbesondere die Übernahme-Richtlinie – und praktische Erfahrungen angepasst. Unbestimmte Gesetzesbegriffe werden näher determiniert. Für das auch von der Übernahme-Richtlinie vorgegebene Ausschlussrecht des Mehrheitsgesellschafters wird eine neue, allgemeine Rechtsgrundlage im Gesellschafter-Ausschlussgesetz geschaffen.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19. April 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Wolfinger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Mag. Susanne Neuwirth.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Bundesräte Mag. Susanne Neuwirth und Stefan Schennach gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, mit Stimmenmehrheit angenommen.


 

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Übernahmegesetz, das Handelsgesetzbuch, das Börsegesetz, das Umwandlungsgesetz und das Spaltungsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern erlassen wird (Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 – ÜbRÄG 2006), mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 04 19

Gabriele Mörk    Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender