7526 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die ,,Diplomatische Akademie Wien'' (DAK-Gesetz 1996) geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Änderung der europäischen und internationalen Universitätslandschaft, insbesondere durch den Bologna-Prozess, eine Positionierung der Diplomatischen Akademie im neuen Universitätssystem erforderlich macht. Eine Reihe von Studierenden hatte Schwierigkeiten bei der Anerkennung des M.A.I.S (Master of Advanced International Studies) als akademische Ausbildung durch potentielle Arbeitgeber.

Die Diplomatische Akademie (DA) hat sich in den letzten Jahren im – durch das im Bundesgesetz über die Diplomatische Akademie Wien – vorgegebenen Rahmen erfolgreich entwickelt. Die steigende Zahl der – vor allem auch ausländischen – Interessenten für die akademischen Programme, die von der Diplomatischen Akademie angeboten werden, ist ein Beweis für die Attraktivität eines Studiums an der Diplomatischen Akademie.

Die Einführung des Bakkalaureats (B.A.) und des darauf aufbauenden Master-Studiums in vielen Staaten zwingt die Diplomatische Akademie, ihre Stellung im europäischen Universitätssystem neu zu überdenken. Bisher wurde das Studienangebot der Diplomatischen Akademie von den Studierenden als eine Ergänzung (Zusatzqualifikation) zu bereits absolvierten Universitätsstudien gesehen. Fragen der akademischen Anerkennung des M.A.I.S. -Programms durch potentielle Arbeitgeber stellten sich nicht, da bereits das Grundstudium als Nachweis einer (umfassenden) akademischen Ausbildung durch die Arbeitgeber gesehen wurde, das durch das Studium an der Diplomatischen Akademie ergänzt und vertieft wurde.

Durch die Änderungen im Rahmen des Bologna-Prozesses zeigte sich jedoch in den letzten zwei Jahren, dass eine Reihe von Absolventen, die vor ihrer Aufnahme eine (drei- oder vierjährige) B.A. Ausbildung abgeschlossen hatten, Schwierigkeiten bei der Anerkennung des M.A.I.S. als eine akademische Ausbildung hatten. Sie wurden von Arbeitgebern oder Universitäten lediglich als B.A. Absolventen betrachtet und das Studium im Master-Programm der Diplomatischen Akademie nicht als eine Qualifikation angesehen, die einem „Master“-Studium vergleichbar ist.

Dieser Umstand führte bei den Studierenden an der Diplomatischen Akademie zu Verunsicherungen über die Sinnhaftigkeit eines Studiums an der Diplomatischen Akademie in Wien. Um sicherzustellen, dass die Diplomatische Akademie auch in Zukunft für Studierende, aber auch für Vortragende aus der ganzen Welt attraktiv bleibt, ist eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen notwendig.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist es, die Studien an der Diplomatischen Akademie in den Bologna-Prozess einzuordnen und damit Studierenden die Sicherheit zu geben, dass ihr Studium an der Diplomatischen Akademie international anerkannt wird.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Karl Bader die Bundesräte Dr. Franz Eduard Kühnel, Albrecht Konecny, Anna Elisabeth Haselbach, Helmut Kritzinger und Sissy Roth-Halvax.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 05 09

Karl Bader            Hans Ager

       Berichterstatter           Vorsitzender