7526 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die ,,Diplomatische Akademie Wien'' (DAK-Gesetz 1996) geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung,
dass die Änderung der europäischen und internationalen Universitätslandschaft,
insbesondere durch den Bologna-Prozess, eine Positionierung der Diplomatischen
Akademie im neuen Universitätssystem erforderlich macht. Eine Reihe von
Studierenden hatte Schwierigkeiten bei der Anerkennung des M.A.I.S (Master of
Advanced International Studies) als akademische Ausbildung durch potentielle
Arbeitgeber.
Die Diplomatische Akademie (DA) hat sich in den letzten Jahren im – durch
das im Bundesgesetz über die Diplomatische Akademie Wien – vorgegebenen Rahmen
erfolgreich entwickelt. Die steigende Zahl der – vor allem auch ausländischen –
Interessenten für die akademischen Programme, die von der Diplomatischen
Akademie angeboten werden, ist ein Beweis für die Attraktivität eines Studiums
an der Diplomatischen Akademie.
Die Einführung des Bakkalaureats (B.A.) und des darauf aufbauenden
Master-Studiums in vielen Staaten zwingt die Diplomatische Akademie, ihre
Stellung im europäischen Universitätssystem neu zu überdenken. Bisher wurde das
Studienangebot der Diplomatischen Akademie von den Studierenden als eine
Ergänzung (Zusatzqualifikation) zu bereits absolvierten Universitätsstudien
gesehen. Fragen der akademischen Anerkennung des M.A.I.S. -Programms durch
potentielle Arbeitgeber stellten sich nicht, da bereits das Grundstudium als
Nachweis einer (umfassenden) akademischen Ausbildung durch die Arbeitgeber
gesehen wurde, das durch das Studium an der Diplomatischen Akademie ergänzt und
vertieft wurde.
Durch die Änderungen im Rahmen des Bologna-Prozesses zeigte sich jedoch in
den letzten zwei Jahren, dass eine Reihe von Absolventen, die vor ihrer
Aufnahme eine (drei- oder vierjährige) B.A. Ausbildung abgeschlossen hatten,
Schwierigkeiten bei der Anerkennung des M.A.I.S. als eine akademische
Ausbildung hatten. Sie wurden von Arbeitgebern oder Universitäten lediglich als
B.A. Absolventen betrachtet und das Studium im Master-Programm der
Diplomatischen Akademie nicht als eine Qualifikation angesehen, die einem
„Master“-Studium vergleichbar ist.
Dieser Umstand führte bei den Studierenden an der Diplomatischen Akademie
zu Verunsicherungen über die Sinnhaftigkeit eines Studiums an der
Diplomatischen Akademie in Wien. Um sicherzustellen, dass die Diplomatische
Akademie auch in Zukunft für Studierende, aber auch für Vortragende aus der
ganzen Welt attraktiv bleibt, ist eine Anpassung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen notwendig.
Ziel des gegenständlichen Beschlusses des
Nationalrates ist es, die Studien an der Diplomatischen Akademie in den Bologna-Prozess
einzuordnen und damit Studierenden die Sicherheit zu geben, dass ihr Studium an
der Diplomatischen Akademie international anerkannt wird.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des
Nationalrates am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen.
An der Debatte
beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Karl
Bader die Bundesräte Dr. Franz Eduard Kühnel, Albrecht
Konecny, Anna Elisabeth Haselbach,
Helmut Kritzinger und Sissy Roth-Halvax.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 05 09
Karl Bader Hans Ager
Berichterstatter Vorsitzender