7548 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden - KMU-Förderungsgesetz 2006 (KMU-FG 2006)

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 27. April 2006 im Nationalrat eingebracht und unter anderem wie folgt begründet:

Zur Stärkung der über 300.000 Einnahmen-/Ausgabenrechner in Österreich, also jener Unternehmen, die in Österreich großteils zu den Klein- und Mittelunternehmen gehören, soll ein Freibetrag für investierte Gewinne gewährt werden. Nachdem bei Einnahmen-Ausgabenrechnern das Eigenkapital idR nicht bestimmbar ist, soll ein Gewinnanteil von maximal 10 % dann steuerbefreit sein, wenn dieser Betrag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird. Damit werden Einnahmen-/Ausgaberechner in doppelter Hinsicht gefördert:

-       Es bleibt ein Gewinnanteil steuerfrei, wodurch das Unternehmen mehr Geld zur Verfügung hat.

-       Es besteht ein Anreiz zur Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter, wodurch die Investitionstätigkeit angekurbelt wird.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt. 

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Gottfried Kneifel, Dr. Ruperta Lichtenecker, Wolfgang Schimböck und Johann Kraml.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 06 07

Reinhard Todt      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender