7548 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert
werden - KMU-Förderungsgesetz 2006 (KMU-FG 2006)
Die Abgeordneten
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Initiativantrag am 27. April 2006 im Nationalrat
eingebracht und unter anderem wie folgt begründet:
Zur Stärkung der
über 300.000 Einnahmen-/Ausgabenrechner in Österreich, also jener Unternehmen,
die in Österreich großteils zu den Klein- und Mittelunternehmen gehören, soll
ein Freibetrag für investierte Gewinne gewährt werden. Nachdem bei
Einnahmen-Ausgabenrechnern das Eigenkapital idR nicht bestimmbar ist, soll ein
Gewinnanteil von maximal 10 % dann steuerbefreit sein, wenn dieser Betrag
in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird. Damit werden
Einnahmen-/Ausgaberechner in doppelter Hinsicht gefördert:
- Es bleibt
ein Gewinnanteil steuerfrei, wodurch das Unternehmen mehr Geld zur Verfügung
hat.
- Es besteht
ein Anreiz zur Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter, wodurch die
Investitionstätigkeit angekurbelt wird.
Der
Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni
2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter
im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.
An
der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Gottfried Kneifel, Dr. Ruperta Lichtenecker, Wolfgang Schimböck und Johann Kraml.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 06 07
Reinhard Todt Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender