7553 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird
Kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) sind die Säule der österreichischen Wirtschaft.
Zentrale Bündelung von Ausschreibungen kann es bei strikter Auslegung KMU
erschweren, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben.
Das geltende
BB-GmbH Gesetz berücksichtigt nicht Änderungen des Bundesvergabegesetzes 2006.
Ziel des Gesetzesbeschlusses des
Nationalrates ist:
Die
Zugangsmöglichkeiten von KMU an öffentlichen Ausschreibungen sollen verbessert
und im Gesetz festgeschrieben werden.
Sämtliche
Auftraggeber der öffentlichen Hand können sich – auf freiwilliger Basis – der
Leistungen der Gesellschaft bedienen.
BB-GmbH Gesetz an
Bundesvergabegesetz 2006 anpassen.
Der
gegenständliche Beschluss hat daher eine Neuregelung der Bedachtnahme auf
Klein- und Mittelbetriebe (KMU) bei Auftragsvergaben durch die Gesellschaft
sowie eine Änderung des persönlichen Geltungsbereiches des Gesetzes. Anpassung
des Gesetzes an das zwischenzeitig in Kraft getretene Bundesgesetz über die
Vergabe von Aufträgen (BVergG 2006), BGBl. I Nr. 17/2006, zum Inhalt.
Der
Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni
2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter
im Ausschuss war Bundesrat Mag. Gerald Klug.
An
der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Helmut Wiesenegg.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 06 07
Mag. Gerald Klug Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender