7564 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss
des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2006 – UrhG-Nov
2006)
Der
vorliegende Beschluss des Nationalrates dient der Umsetzung der Richtlinie
2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Das Abkommen
über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), dem
alle Mitgliedstaaten der EG und die EG selbst angehören, enthält im III. Teil
grundlegende Regelungen mit Beziehung auf die Rechtsdurchsetzung im Bereich des
geistigen Eigentums, darunter auch des Urheberrechts und der verwandten
Schutzrechte. Die Rechtsdurchsetzungs-Richtlinie konkretisiert die TRIPS-Regeln
zum Teil und erhöht in bestimmten Bereichen das Schutzniveau. Die Richtlinie
bewirkt allerdings keine Harmonisierung des gegenständlichen Rechtsgebiets. Den
Mitgliedstaaten steht es daher frei, Regelungen aufrecht zu erhalten oder zu
erlassen, die für die Rechtsinhaber günstiger sind als die Regelungen in der
Richtlinie. Mit Beziehung auf die materiell-rechtlichen Regelungen beschränkt
sich der gegenständliche Beschluss auf die zur Umsetzung der Richtlinie
notwendigen Änderungen im Urheberrechtsgesetz.
Der
Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni
2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin
im Ausschuss war Bundesrätin Gabriele Mörk.
An
der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Franz Wolfinger und Stefan Schennach.
Ein
Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande
gekommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde BR Franz Wolfinger einstimmig gewählt.
Wien,
2006 06 07
Franz Wolfinger Johann
Giefing
Berichterstatter Vorsitzender