7566 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss
des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Sachwalterrecht im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und das Ehegesetz, das
Außerstreitgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Vereinssachwalter- und
Patientenanwaltsgesetz, die Notariatsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz
und das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006 geändert werden
(Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 – SWRÄG 2006)
Mit
dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates soll zunächst das Institut der
Sachwalterschaft auf möglichst jene Fälle eingeschränkt werden, in denen die
Bestellung eines Sachwalters mangels Alternativen, die die Autonomie des Betroffenen
wahren oder die soziale Funktion der Familie stärken, unumgänglich ist. Als
eine solche Alternative zur Sachwalterschaft werden die Vorsorgevollmacht
geregelt. Außerdem werden nächsten Angehörigen in gewissen Fällen (z. B.
Stellung eines sozialversicherungsrechtlichen Antrags, Abschluss von
Alltagsgeschäften, Entscheidung über gewöhnliche medizinische Behandlungen)
eine gesetzliche Vertretungsbefugnis eingeräumt.
Ein
weiterer Schwerpunkt der Reform ist dem Bereich der Personensorge für Menschen,
denen ein Sachwalter bestellt ist, gewidmet. Durch die Regelung der
Entscheidung über die medizinische Behandlung solcher Personen sowie über deren
Aufenthalt sollen in der Praxis immer wieder bestehende Unsicherheiten in
dieser Beziehung beseitigt werden. Weiter regelt der gegenständliche Beschluss
klarer den Kreis der Personen, die zum Sachwalter bestellt werden können und
schlägt im Interesse einer effektiveren Wahrnehmung der Aufgaben eines
Sachwalters eine Begrenzung der Zahl der Sachwalterschaften vor, die von einer
Person, insbesondere von einem Rechtsanwalt oder Notar übernommen werden
dürfen.
Neu
ist auch die Bestellung eines Sachwaltervereins – also nicht einer von diesem
namhaft gemachten Person – zum Sachwalter. Hiedurch soll die Grundlage für ein
möglichst flexibles, auch den Interessen der behinderten Menschen dienendes
System der Vereinssachwalterschaft geschaffen werden.
Der
Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni
2006 in Verhandlung genommen.
An
der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der
Berichterstatterin Bundesrätin Gabriele Mörk die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Dr. Franz Eduard Kühnel.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2006 06 07
Gabriele Mörk Johann
Giefing
Berichterstatterin Vorsitzender