7566 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sachwalterrecht im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und das Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetz, die Notariatsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006 geändert werden (Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 – SWRÄG 2006)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates soll zunächst das Institut der Sachwalterschaft auf möglichst jene Fälle eingeschränkt werden, in denen die Bestellung eines Sachwalters mangels Alternativen, die die Autonomie des Betroffenen wahren oder die soziale Funktion der Familie stärken, unumgänglich ist. Als eine solche Alternative zur Sachwalterschaft werden die Vorsorgevollmacht geregelt. Außerdem werden nächsten Angehörigen in gewissen Fällen (z. B. Stellung eines sozialversicherungsrechtlichen Antrags, Abschluss von Alltagsgeschäften, Entscheidung über gewöhnliche medizinische Behandlungen) eine gesetzliche Vertretungsbefugnis eingeräumt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist dem Bereich der Personensorge für Menschen, denen ein Sachwalter bestellt ist, gewidmet. Durch die Regelung der Entscheidung über die medizinische Behandlung solcher Personen sowie über deren Aufenthalt sollen in der Praxis immer wieder bestehende Unsicherheiten in dieser Beziehung beseitigt werden. Weiter regelt der gegenständliche Beschluss klarer den Kreis der Personen, die zum Sachwalter bestellt werden können und schlägt im Interesse einer effektiveren Wahrnehmung der Aufgaben eines Sachwalters eine Begrenzung der Zahl der Sachwalterschaften vor, die von einer Person, insbesondere von einem Rechtsanwalt oder Notar übernommen werden dürfen.

Neu ist auch die Bestellung eines Sachwaltervereins – also nicht einer von diesem namhaft gemachten Person – zum Sachwalter. Hiedurch soll die Grundlage für ein möglichst flexibles, auch den Interessen der behinderten Menschen dienendes System der Vereinssachwalterschaft geschaffen werden.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Bundesrätin Gabriele Mörk die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Dr. Franz Eduard Kühnel.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 06 07

Gabriele Mörk    Johann Giefing

    Berichterstatterin           Vorsitzender