7568 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss
des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Heimaufenthaltsgesetz geändert wird
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass der
Justizausschuss des Nationalrates am 19. Mai 2006 im Zuge seiner Beratungen
über die Regierungsvorlage (1420 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Sachwalterrecht im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und das
Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das
Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetz, die Notariatsordnung, das
Gerichtsorganisationsgesetz und das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006 geändert
werden – Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 – SWRÄG 2006 (1420 d.B.) auf
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Helene
Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen hat, dem
Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen
Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Heimaufenthaltsgesetz zum Gegenstand
hat.
Dieser Antrag war
wie folgt begründet:
„Anders als vom
Gesetzgeber angenommen werden in nicht-stationären Einrichtungen der
Behindertenhilfe ebenso wie in Behindertenheimen und Wohngemeinschaften
Menschen betreut, die sich oder andere aufgrund ihrer geistigen Behinderung
oder auch ihrer psychischen Krankheit ernstlich und erheblich gefährden. Die
sog. ‚Werkstätten’ dienen weniger der Vorbereitung dieser Menschen auf die
Eingliederung in den Arbeitsprozess, sondern vielmehr der sinnvollen
Beschäftigung und Ablenkung. Hier wie dort hat das Betreuungspersonal etwa
autoaggressive oder hochgradig verwirrte Pfleglinge vor sich selbst zu
schützen. Im Fall der Unterbringung dieser Person in einer Wohngruppe kann sich
das Personal auf recht klare Anordnungen des Gesetzgebers stützen, im anderen
Fall besteht Rechtsunsicherheit. Das wird in der Praxis zu Recht als
unbefriedigend empfunden. Der Rechtszustand soll daher in beiden Betreuungsformen
angeglichen werden.“
Der
Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni
2006 in Verhandlung genommen.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2006 06 07
Gabriele Mörk Johann
Giefing
Berichterstatterin Vorsitzender