7585 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Richterdienstgesetz geändert werden

Der Gesetzesbeschluss des Nationalrates enthält insbesondere folgende Änderungen:

1.      Ausdehnung der Familienhospizfreistellung auf die Pflege von Kindern von Lebensgefährten.

2.      Ermöglichung, im Verfahren vor der Disziplinaroberkommission die Beratung und Beschlussfassung im Umlaufweg durchzuführen.

3.      Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss auch für Verwaltungspraktikanten.

4.      Schaffung der Verwendungsbezeichnung „Professor“ für Vertragslehrer.

5.      Einbeziehung vertraglich beschäftigter Aspiranten in das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 07 04

                                   Franz Perhab                                                                     Jürgen Weiss

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender