7588 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Energieausweis-Vorlage-Gesetz - EAVG)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bis 4. Jänner 2006 in das österreichische Recht umzusetzen ist. Art. 7 der Richtlinie ist zivilrechtlicher Natur; er verpflichtet die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden dem potentiellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

 

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ernst Winter.

 

Auf Antrag der Bundesräte Ernst Winter und Stefan Schennach wurden die Verhandlungen zum Gegenstand mit Stimmenmehrheit vertagt.

 

Am 4. Juli 2006 hat der Justizausschuss die Verhandlungen wieder aufgenommen.

 

Bundesrätin Martina Diesner-Wais stellte den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Martina Diesner-Wais gewählt.

 

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Wien, 2006 07 04

                           Martina Diesner-Wais                                                            Johann Giefing

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender