7601 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998 und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 – GRÄG 2006)

Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss sollen Regelungen betreffend Staatsgrenzen überschreitende Kooperationen zwischen Krankenanstalten, über die Überwachung nosokomialer Infektionen und den Einsatz von Leiharbeitskräften in Krankenanstalten in das Krankenanstaltengesetz aufgenommen werden. Weiters sind die erforderlichen Anpassungen im Ärztegesetz sowie sonstige punktuelle Änderungen vorzunehmen.

Ziele des gegenständlichen Beschlusses sind:

.        Schaffung von Regelungen für Staatsgrenzen überschreitende Kooperationen zwischen Krankenan-stalten (Führung dislozierter Abteilungen) einschließlich Festlegungen hinsichtlich der sanitären Aufsicht.

.        Ausdrückliche Normierung, dass in der Krankenanstaltenordnung Räume festzulegen sind, in denen das Rauchen gestattet ist.

.        Ausdrückliche Regelung über die Aufgaben des Hygieneteams im Zusammenhang mit der Überwa-chung nosokomialer Infektionen.

.        Klarstellung, dass das in den einschlägigen Berufsgruppengesetzen festgelegte Verhältnis für die Beschäftigung von Leiharbeitskräften in Krankenanstalten pro Abteilung oder sonstiger Organisationseinheit einzuhalten ist.

.        Klarstellung, dass geschlossene Bereiche von Krankenanstalten für Psychiatrie auch der Aufnahme von Personen dienen, deren Anhaltung dort gemäß § 21 StGB und § 429 StPO angeordnet wurde.

.        Kooptierung von Mitgliedern in die Bundesgesundheitskommission durch die ausdrückliche Berechtigung der/des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin/Bundesministers, Vertreterinnen/Vertreter taxativ aufgezählter Institutionen als kooptierte Mitglieder zu entsenden.

.        Klarstellung, dass ausländische Ärzte, die im Rahmen von Staatsgrenzen überschreitenden Kooperationen zwischen Krankenanstalten in einer österreichischen Krankanstalt ihren Dienst versehen, keine Mitglieder der Ärztekammer sind.

.        Übertragung der Zuständigkeit zur Festlegung des Rezeptpflichtstatus einer Arzneispezialität im Rahmen der Zulassung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seinen Sitzungen am 7. Juni und 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Thomas Einwallner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Ruperta Lichtenecker, Adelheid Ebner, Edgar Mayer, Sissy Roth-Halvax, Helmut Kritzinger und Anna Elisabeth Haselbach.

 

Bei der Abstimmung wurde der von den Bundesrätinnen Adelheid Ebner und Dr. Ruperta Lichtenecker eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998 und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 – GRÄG 2006), mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 07 04

                           Dr. Erich Gumplmaier                                                     Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende