7602 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG) erlassen wird, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ aufgehoben und das Gesundheitsförderungsgesetz geändert werden

Aufgrund des Gesundheitsqualitätsgesetzes ist der Bund verpflichtet, ein „Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen“ einzurichten. Ferner ist der Bund gemäß Art. 25 Abs. 2 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens verpflichtet, sicher zu stellen, dass die Bundesgesundheitsagentur bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Ressourcen des Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ zurückgreifen kann. Die bisherigen Rechtsgrundlagen des ÖBIG entsprechen nicht den EU-rechtlichen Vorgaben in Bezug auf Vergabe- und Beihilfenrecht.

Hauptanliegen des vorliegenden Gesetzesbeschlusses ist die im öffentlichen Interesse gelegene Nutzung der fachlich inhaltlichen Synergieeffekte, die sich durch die enge Zusammenarbeit der drei einander ergänzenden Geschäftsbereiche ergibt. Die neu geschaffene Gesellschaft ist somit in der Lage, nicht nur alle wesentlichen Daten zum Gesundheitswesen zu sammeln und wissenschaftlich auszuwerten, sondern kann durch die Geschäftsbereiche „Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen“ und „Fonds Gesundes Österreich“ auch gleich auf eventuell sichtbar werdende Disparitäten in seiner Forschungs- und Planungstätigkeit reagieren und die erforderlichen Maßnahmen der Qualitätssicherung und Gesundheitsförderung setzen.

Um eine größtmögliche Akzeptanz der wissenschaftlichen Ergebnisse vor allem im Bereich der Planung der integrierten Versorgung der Patienten und Patientinnen ebenso wie im Bereich der Qualitätssicherung zu gewährleisten, wurde die durch die strengen vergaberechtlichen Vorschriften notwendige alleinige rechtliche Trägerschaft des Bundes durch umfangreiche Mitsprache- und Mitbestimmungsmöglichkeiten insbesondere der Länder und der Sozialversicherung ergänzt.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seinen Sitzungen am 7. Juni und 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Thomas Einwallner.

An den Debatten beteiligten sich die Bundesräte Roswitha Bachner, Adelheid Ebner, Sissy Roth-Halvax, Dr. Ruperta Lichtenecker, Edgar Mayer, Helmut Kritzinger und Anna Elisabeth Haselbach.

Bei der Abstimmung wurde der von den Bundesräten Adelheid Ebner und Dr. Ruperta Lichtenecker eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier gewählt.

 

 

 

 

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG) erlassen wird, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ aufgehoben und das Gesundheitsförderungsgesetz geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 07 04

                           Dr. Erich Gumplmaier                                                     Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende