7617 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Helmut Wiesenegg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung von kulturellen Veranstaltungen und volkskundlichen Veranstaltungen bzw. solchen Veranstaltungen, die der Pflege der eigenen Geschichte dienen, in der Sicherheitsgebühren-Verordnung (154/A(E)-BR/2006)

Die Bundesräte Helmut Wiesenegg, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Juni 2006 den Entschließungsantrag betreffend Berücksichtigung von kulturellen Veranstaltungen und volkskundlichen Veranstaltungen bzw. solchen Veranstaltungen, die der Pflege der eigenen Geschichte dienen, in der Sicherheitsgebühren-Verordnung eingebracht und wie folgt begründet:

„Nach geltendem Recht sind Überwachungsgebühren für Sportveranstaltungen und andere Vorhaben, bei denen ein öffentliches Interesse in Hinsicht auf die Gesundheitsvorsorge besteht, und diese Vorhaben nicht eigenen Erwerbsinteressen des Veranstalters dienen, nach einem herabgesetzten Betrag vorzuschreiben (Normalsatz: 14,53 € pro halber Stunde für einen Exekutivbeamten, herabgesetzter Satz: 5,45 € pro halber Stunde für einen Exekutivbeamten).

Damit werden Veranstalter von Sportveranstaltungen durch den Verordnungsgeber gegenüber Veranstaltern, die kulturelle oder volkskundliche Veranstaltungen bzw. solche Veranstaltungen, die der Pflege der eigenen Geschichte dienen, organisieren, deutlich bevorzugt, da sie nur ein Drittel der Überwachungsgebühren leisten müssen.

Eine solche Diskriminierung ist auch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz bedenklich, darüber hinaus aber auch nicht verständlich, da auch kulturelle oder volkskundliche Veranstaltungen von öffentlichem Interesse getragen sind.“

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Helmut Wiesenegg die Bundesräte Helmut Wiesenegg und Elisabeth Kerschbaum.

Mit Stimmeneinhelligkeit wurde die Einladung eines Sachverständigen zur mündlichen Äußerung vor dem Ausschuss und zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme beschlossen.

Auf Antrag der Bundesräte Helmut Wiesenegg und Elisabeth Kerschbaum wurden die Verhandlungen mit Stimmeneinhelligkeit vertagt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die Verhandlungen am 25. Juli 2006 wieder aufgenommen.

In der Debatte ergriffen die Bundesräte Helmut Wiesenegg, Edgar Mayer und Dr. Franz Eduard Kühnel das Wort.


Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Annnahme des gegenständlichen Entschließungsantrages zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten den Antrag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2006 07 25

                         Ing. Reinhold Einwallner                                                 Dr. Franz Eduard Kühnel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender