7625 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend ein Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass Menschenhandel in all seinen Formen eine verabscheuungswürdige Form der Ausbeutung darstellt und nach dem Waffenschmuggel und dem Drogenhandel die drittgrößte Einnahmequelle transnationaler krimineller Netze ist. Alle Staaten Europas sind als Ursprungs-, Transit- oder Zielland davon betroffen und gefordert, energische Schritte zur Prävention und Bekämpfung zu setzen. Der Mehrwert des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels liegt in der ausdrücklichen Brandmarkung des Menschenhandels als Menschenrechtsverletzung, sei er innerstaatlich oder grenzüberschreitend, der organisierten Kriminalität zuzuordnen oder nicht. Die wirksame Bekämpfung des Menschenhandels in den Ursprungs-, Transit- oder Zielländern soll durch Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit und rechtliche Harmonisierung erleichtert werden. Opfern des Menschenhandels soll - unabhängig von deren Bereitschaft zur Aussage in einem Strafverfahren - besonderer Schutz und materielle Unterstützung garantiert werden.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Der Staatsvertrag ist in englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 25. Juli 2006 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ernst Winter.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Ruperta Lichtenecker und Albrecht Konecny.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 07 25

                                   Ernst Winter                                                                    Johann Giefing

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender