7638 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Übernahme von Haftungen des Bundes anlässlich der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2014 (Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz) erlassen wird

Die Landeshauptstadt Salzburg hat sich nach der Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2010 mit Zustimmung des Bundes neuerlich um die Olympischen Winterspiele 2014 beworben.

Bezüglich der Bewerbung und Organisation und Durchführung der Olympischen Winterspiele wurde mit Datum vom 27. Juni 2005 ein Vertrag zwischen Bund, Land Salzburg, Stadt Salzburg und dem ÖOC abgeschlossen, der in Bezug auf den vorliegenden Gesetzesbeschluss Folgendes aussagt: 

·       Der Bund, das Land und die Stadt Salzburg beteiligen sich solidarisch an der Haftung für den Fall, dass unvorhergesehene Ereignisse über das Stammkapital der Betriebsgesellschaft hinausgehende zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich machen. Der Anteil an dieser über das Stammkapital hinausgehenden Haftung wird für die Stadt Salzburg und die Durchführungsgemeinden mit je 10%, für den Bund und das Land Salzburg mit je 40% der übersteigenden Haftungssumme festgelegt.

·       Für die von ÖOC, Host City, Land und Bund gemeinsam festgestellten notwendigen Investitionsmaßnahmen in die Sportinfrastruktur der Eishalle Wals, Hallein, Liefering und Volksgarten sowie in die Sprungschanze Bischofshofen stellen der Bund und das Land Salzburg jeweils ein Drittel der benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung.

·       Im Anschluss an den Beschluss des Salzburger Gemeinderats zur Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2014 werden der Bund im Ministerrat und Parlament und das Land in der Landesregierung und im Landtag die entsprechenden Umsetzungsbeschlüsse einleiten und unterstützen.

Am 22. Juni 2006 ist Salzburg seitens des IOC in die engere Wahl der Kandidaten aufgenommen worden, die beim IOC-Kongress am 7. Juli 2007 in Guatemala-City in die Entscheidung für die Olympischen Winterspiele 2014 kommen.

Da dem IOC gegenüber eine Garantie der Bundesregierung für die Investitionsmaßnahmen im Bewerbungsdokument gegeben werden muss, ermächtigt der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates die österreichische Bundesregierung, eine solche Haftungs- und Garantieerklärung auf der Grundlage der im Vertrag vom 27. Juni 2005 erfolgten Aufteilungsbestimmungen zwischen den Gebietskörperschaften dem IOC gegenüber abzugeben.

Der Haftungsbegriff des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist weiter als der Haftungsbegriff des Artikel 42 Absatz 5 B-VG, weshalb dieser Gesetzesbeschluss auch dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 25. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Helmut Wiesenegg.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Ruperta Lichtenecker, Dr. Franz Eduard Kühnel, Helmut Wiesenegg und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Helmut Wiesenegg gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 07 25

                              Helmut Wiesenegg                                                                Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender