7652 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Pensionsgesetz (3. Novelle zum APG), das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. November 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Parallelrechnung soll aus Gründen der leichteren Administration auch dann entfallen, wenn der Anteil der APG-Versicherungsmonate bzw. der Altversicherungsmonate an den Gesamtversicherungsmonaten weniger als 36 Monate beträgt. Im öffentlichen Dienst soll die jährliche Kontomitteilung wie in der gesetzlichen Sozialversicherung nur auf Verlangen erfolgen.“

Darüber hinaus soll die Mitteilungsverpflichtung der Pensionsversicherungsträger über das Pensionskonto aus denselben Gründen wie der Beginn der Parallelrechnung um ein Jahr auf das Jahr 2008 verschoben werden.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 20. Dezember 2006 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 12 20

                                  Adelheid Ebner                                                                 Franz Wolfinger

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender