7655 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2007)

Die Neubildung der Bundesregierung zu Beginn der 23. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates gibt Anlass zu einigen Änderungen im Bereich der Verteilung der Ministerialkompetenzen.

Die wichtigsten der vorgesehenen Änderungen sind:

–             Das Bundesministerium für  Bildung, Wissenschaft und Kultur wird in ein Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und ein Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung geteilt.

–             Das neue Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur übernimmt vom Bundeskanzleramt die Kunstangelegenheiten.

–             Die Frauenangelegenheiten werden in das Bundeskanzleramt übertragen. Das Gesundheitsministerium übernimmt stattdessen vom bisherigen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (künftig: Bundesministerium für Soziales) die Agenden des Bereiches Jugend und Familie.

Finanzielle Auswirkungen, insbesondere solche auf andere Gebietskörperschaften, sind nicht zu erwarten.

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich der Beschluss des Nationalrates auf Art. 10 Abs. 1 Z 16 („Einrichtung der Bundesbehörden und sonstigen Bundesämter“) und Art. 77 B‑VG.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 13. Februar 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach, Albrecht Konecny, Dr. Franz Eduard Kühnel und Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Franz Perhab gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 02 13

                                   Franz Perhab                                                                     Jürgen Weiss

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender