7656 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2007 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die Möglichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung, sich durch Staatssekretäre parlamentarisch vertreten zu lassen, ausgedehnt.

Künftig können sich Bundeskanzler und Vizekanzler gegenseitig auch durch Staatssekretäre im Nationalrat und im Bundesrat vertreten lassen, die jeweils dem anderen beigegeben sind. Diese Vertretung erstreckt sich auf alle dem jeweiligen Vizekanzler als Bundesminister oder dem Bundeskanzler übertragene Ressortangelegenheiten.

Wie schon nach geltender Rechtslage, ist ein Mitglied der Bundesregierung nur dann berechtigt, sich parlamentarisch vertreten zu lassen, wenn  der parlamentarische Vertretungskörper nicht gemäß Art. 75 B-VG seine Anwesenheit verlangt hat.

Die Vertretungsregelungen für Bundeskanzler, Vizekanzler und die Bundesminister wurden vereinfacht:

Sind der Bundeskanzler und der Vizekanzler gleichzeitig verhindert, so wird der Bundeskanzler durch das dienstälteste, bei gleichem Dienstalter durch das an Jahren älteste, nicht verhinderte Mitglied der Bundesregierung vertreten.

Im Falle der zeitweiligen Verhinderung eines Bundesministers beauftragt dieser im Einvernehmen mit einem anderen Bundesminister diesen, einen ihm beigegebenen Staatssekretär oder einen leitenden Beamten des betreffenden Bundesministeriums mit seiner Vertretung; eine solche Beauftragung mit der Vertretung ist dem Bundespräsidenten und dem Bundeskanzler zur Kenntnis zu bringen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 13. Februar 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach, Edgar Mayer, Albrecht Konecny, Dr. Franz Eduard Kühnel und der Ausschussvorsitzende Vizepräsident Jürgen Weiss.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Franz Perhab gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 02 13

                                   Franz Perhab                                                                     Jürgen Weiss

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender