7693 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden (Hausbetreuungsgesetz - HBeG) und mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Aufgrund der demografischen Entwicklung in Österreich gewinnt die Betreuung und Pflege betreuungsbedürftiger Menschen zunehmend an Bedeutung. Ein Aspekt dabei ist die Rund-um-die-Uhr-Betreuung daheim, für die die gesetzlichen Regelungen derzeit unzureichend sind.

 

Ziel ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung daheim unter Berücksichtigung der arbeits-, sozial- und berufsrechtlichen Vorschriften.

 

Der vorliegende Gesetzesbeschluss sieht daher folgende Maßnahmen vor:

 

‑       Betreuung von Personen, die Pflegegeld ab der Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) oder vergleichbaren Regelungen der Länder beziehen, wenn die vereinbarte Arbeitszeit mindestens 75% der Normalarbeitszeit beträgt, und Einbeziehung der Betreuung von Personen niedrigerer Pflegestufen mit Demenzerkrankungen, deren Zustand dennoch eine ständige Betreuung erfordert,

‑       Klarstellung, dass Betreuungstätigkeit in Form von selbständiger und unselbständiger Beschäftigung ausgeübt werden kann,

‑       Schaffung neuer Arbeitszeitregelungen auf der Grundlage des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes mit besonderen Regelungen über die Bewertung bestimmter Zeiten der Arbeitsbereitschaft,

‑       Qualitätssicherungsmaßnahmen,

‑       Präzisierung der Vorschriften über die Ausübung eines freien Gewerbes im Bereich der Personenbetreuung mit einfachen Haushilfstätigkeiten.

 

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen.

 

Berichterstatter im Ausschuss war Harald Reisenberger.

 

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Eva Konrad und Alfred Schöls.

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Harald Reisenberger gewählt.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 06 19

                            Harald Reisenberger                                                       Dr. Erich Gumplmaier

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender