7694 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird
Mit dem Hausbetreuungsgesetz wurde die Rechtsgrundlage für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause geschaffen. Aufgrund der Einkommenssituation der pflegebedürftigen Menschen bestehen jedoch Finanzierungslücken.
Zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung soll auch im Bundespflegegeldgesetz die Möglichkeit der Gewährung einer Zuwendung geschaffen werden. Überdies sollen Bestimmungen im Bundespflegegeldgesetz aufgrund der neuen Rechtsgrundlage verbessert werden.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht daher vor:
- Schaffung der Möglichkeit von Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung,
- Verbesserung der Ruhensbestimmungen bei stationären Krankenhausaufenthalten pflegebedürftiger Menschen,
- Berücksichtigung der Informationen der Betreuungskräfte sowie der Betreuungsdokumentationen und Haushaltsbücher im Rahmen der Pflegegeldbegutachtung.
Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Harald Reisenberger.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Eva Konrad sowie Bundesminister Dr. Erwin Buchinger.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Harald Reisenberger gewählt.
Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 06 19
Harald Reisenberger Dr. Erich Gumplmaier
Berichterstatter Vorsitzender