7696 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundes-verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Regierungsprogramm der Bundesregierung für die XXIII. Gesetzgebungsperiode im Kapitel „Staats- und Verwaltungsreform“ in dessen Punkt 5 „Wahlrecht“ unter anderem folgende bundesverfassungsgesetzlich zu treffenden Maßnahmen vorsieht:

–             die Senkung des aktiven Wahlalters auf das vollendete 16. Lebensjahr,

–             die Einführung der Briefwahl, wobei der Wahrung des Wahlgeheimnisses besonderes     Augenmerk gewidmet werden soll, und

–             die Vereinfachung des Wahlvorgangs im Ausland sowie

–             die Verlängerung der Gesetzgebungsperiode ab der XXIV. Gesetzgebungsperiode auf fünf Jahre.

Im Hinblick auf den im vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates enthaltenen Entfall der Zuständigkeit der Länder zur Anordnung einer Wahlpflicht für die Wahl des Bundespräsidenten sowie die Senkung des Wahlalters für Landtags- und Gemeinderatswahlen ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG erforderlich.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sissy Roth-Halvax.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach, Hans Ager, Albrecht Konecny, Dr. Franz Eduard Kühnel, Franz Perhab, Wolfgang Schimböck und Peter Florianschütz sowie der Ausschussvorsitzende Vizepräsident Jürgen Weiss.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sissy Roth-Halvax gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2007 06 19

                               Sissy Roth-Halvax                                                                 Jürgen Weiss

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender