7704 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds - Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Reduktion klimaschädlicher Treibhausgasemissionen und die Sicherstellung einer nachhaltigen Energieversorgung Österreichs zu den zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte zählen. Zur Erreichung des in der Klimastrategie festgelegten ambitionierten Ziels der Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energie am Gesamtenergieverbrauch von fast 23% auf 45%, zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Verbesserung der Energieeffizienz und Senkung der Energieintensität um 20% bis 2020 ist auch die Einrichtung von geeigneten Finanzierungsinstrumenten geboten.

Zur kostengünstigen Erreichung der ambitionierten energiepolitischen Ziele und Auslösung wichtiger Forschungs- und Technologieimpulse wird mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss ein mit bis zu 500 Millionen Euro dotierter Klima- und Energiefonds öffentlichen Rechts geschaffen. Dieser wird die ihm zugewiesenen Mittel im Wege der Fördervergabe und Auftragserteilung sowie der Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen bestehender einschlägiger Finanzierungsinstrumente einsetzen, um Initiativen im Bereich des Klimaschutzes und der nachhaltigen Energieversorgung zu unterstützen. Im Sinne der Effektivität und Kostensparung werden die Organisationsstrukturen des Fonds mit einem Präsidium, einem Expertenbeirat und einer Geschäftsführung schlank gehalten. Gewonnene Erfahrungswerte und Synergien aus bereits bestehenden Kooperationen sollen durch das Heranziehen der Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) und der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) als Abwicklungsstellen genutzt werden.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Erwin Preiner.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Erwin Preiner gewählt.

 

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 06 19

                                  Erwin Preiner                                                                       Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender