7706 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird - Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 (FinStrG-Novelle 2007)

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates zielt darauf ab, dass von den mit 1. Jänner 2008 in Kraft tretenden Änderungen der Strafprozessordnung durch das Strafprozessreformgesetz auch das Finanzstrafgesetz betroffen ist.

Das Finanzstrafgesetz enthält im 3. Unterabschnitt des 2. Abschnittes Sonderbestimmungen über das gerichtliche Finanzstrafverfahren, in denen die Strafprozessordnung für anwendbar erklärt und in rund 50 Bestimmungen ergänzt bzw abgeändert wurde. Diese Reform erforderte daher eine entsprechende Anpassung der Bestimmungen des FinStrG über das gerichtliche Finanzstrafverfahren und legte auch einige Änderungen bzw Ergänzungen des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens nahe, und zwar im Bereich der Verfahrensgrundsätze und der Rechtsstellung des Beschuldigten.

Die wesentlichen Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Die Finanzstrafbehörden haben als Ermittlungsbehörden im Dienste der Strafjustiz die Bestimmungen der StPO anzuwenden und nicht mehr jene des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens.

- Die in der StPO der Kriminalpolizei zugewiesenen Aufgaben und eingeräumten Befugnisse kommen bei gerichtlich strafbaren Finanzvergehen den Finanzstrafbehörden zu.

- Der relativen Selbständigkeit der Finanzstrafbehörden bei Führung des Ermittlungsverfahrens entsprechend entfallen die bisherigen Anzeigepflichten und werden durch das in der StPO vorgesehene Berichtswesen ersetzt.

- Die bisher der Ratskammer und dem Untersuchungsrichter zugewiesenen Aufgaben werden nach deren Wegfall in aller Regel vom Einzelrichter des Landesgerichts wahrgenommen.

- Die allgemeinen Bestimmungen des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens wurden um die wesentlichen im 1. Hauptstück des 1. Teiles der StPO zusammengefassten Grundsätze des gerichtlichen Strafverfahrens ergänzt.

- Auch die Rechte der Beschuldigten im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren wurden im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der StPO erweitert bzw präziser umschrieben.

- Bei den übrigen Änderungen handelt es sich um durch die Rechtsentwicklung und Rechtsanwendung bedingte Anpassungen und Klarstellungen und, insbesondere im Abschnitt über das gerichtliche Finanzstrafverfahren, um Zitats- und Begriffsanpassungen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach und Franz Perhab.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 06 19

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender