7733 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates betreffend die Änderung des Arbeitszeitgesetzes enthält einerseits Regelungen, um die Flexibilität von Unternehmen im Hinblick auf schwankende Auslastungen zu erhöhen, und andererseits Maßnahmen, die der Vereinfachung des Arbeitszeitrechts dienen.

Da bestehende Flexibilisierungsregelungen der Arbeitszeit zum Teil nicht mehr den Bedürfnissen der Arbeitnehmer/innen und der Wirtschaft sowie den Gegebenheiten der betrieblichen Praxis entsprechen, unübersichtlich und daher nicht leicht umsetzbar sind, zielt der Gesetzesbeschluss auf folgende Maßnahmen ab:

- Flexibilisierung des gesetzlichen Arbeitszeitrechts unter Berücksichtigung der EUArbeitszeitrichtlinie,

- Vereinfachung flexibler Arbeitszeitmodelle, die im Interesse beider Arbeitsvertragsparteien liegen,

- verbesserte Durchsetzung des Arbeitszeitschutzes zur Förderung des Gesundheitsschutzes sowie

- faire Abgeltung der im betrieblichen Interesse eingebrachten Flexibilität von Teilzeitbeschäftigten.

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates weist folgende Inhalte auf:

- Ausweitung der Möglichkeiten zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit bei Bestehen eines besonderen Arbeitsbedarfs auf 24 statt bisher zwölf Wochen im Jahr, maximal jedoch acht Wochen in Folge,

- Zwölf-Stunden-Schichten durch Kollektivvertrag bei arbeitsmedizinischer Unbedenklichkeit,

- generelle Ermächtigung an den Kollektivvertrag, die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden anzuheben,

- generelle Ermächtigung an die Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeitregelungen, wenn auf Arbeitgeberseite keine kollektivvertragsfähige Interessenvertretung besteht, und generelle Weitergabemöglichkeit von Kollektivvertragsermächtigungen an die Betriebsvereinbarung,

- Vereinfachung der Regelungen über Gleitzeit, Vier-Tage-Woche und das Einarbeiten,

- Schaffung eines Zuschlags für Teilzeitkräfte bei Mehrarbeit,

- Vereinfachung der Regelung über Abbau von Zeitguthaben,

- Maßnahmen gegen Verletzungen des Arbeitszeitrechts,

- Flexibilisierung der Lage der Wochenendruhe im Schichtbetrieb und

- Anpassung des Landarbeitsgesetzes an die Neuregelungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieses Wirtschaftsbereiches.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Kaltenbacher.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Breiner, Dr. Erich Gumplmaier und Mag. Gerald Klug.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Kaltenbacher gewählt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 07 17

                           Günther Kaltenbacher                                                      Wolfgang Schimböck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender