7750 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 - WAG 2007) erlassen wird sowie das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Investmentfondsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Konsumentenschutzgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates setzt die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente samt Ausführungsrichtlinie 2006/73/EG unter Bedachtnahme auf die Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 in das österreichische Recht um. Zusätzlich werden die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung) mit umgesetzt.

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich sind insgesamt als positiv einzustufen. Durch die zunehmende Veranlagung in Wertpapierprodukten und das damit einhergehende komplexere und umfangreichere Angebot an  Dienstleistungen und Finanzinstrumenten ist es sinnvoll, das gesamte Spektrum der Wertpapierdienstleistungen gemeinschaftsweit einheitlich abzudecken. Durch diese gemeinschaftsweit harmonisierten Bestimmungen kann künftig den Anlegern ein höheres Schutzniveau geboten werden. Durch die erhöhten Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln kann insbesondere den Kleinkunden ein Schutzniveau geboten werden, das ihnen die Entscheidung, Wertpapierdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, erleichtern und somit das Vertrauen der Anleger sowohl in die angebotenen Dienstleistungen als auch die Finanzinstrumente stärken kann. Die nunmehr für Wertpapierfirmen geltenden organisatorischen Anforderungen, insbesondere eines Risikomanagements sowie einer internen Revision lassen eine stabilitätsfördernde Wirkung erwarten. Bei der Eigenmittelunterlegung kann bei Wertpapierfirmen zwar ein erhöhter Aufwand eintreten, da nunmehr auf Grund europarechtlicher Vorgaben insbesondere auch operationelle Risiken zu erfassen sind. Dies ist jedoch unter Stabilitäts- und Wettbewerbsaspekten sinnvoll, auch Kreditinstitute sind bereits zur Bedeckung operationeller Risiken verhalten. Weiters ist hervorzuheben, dass im Sinne der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit bei den Anforderungen an das Eigenkapital der Größe und Geschäftsstruktur der Wertpapierfirma Rechnung getragen wird. Auf ein angemessenes Verhältnis von Anlegerschutz und Verwaltungsvereinfachung wurde bei der Umsetzung besonders geachtet, damit Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Hinblick auf ihre geringe Größe und ihr eingeschränktes Tätigkeitsfeld keinen unverhältnismäßigen Belastungen ausgesetzt sind. Ein besonderes Augenmerk wurde auch auf die richtliniennahe Umsetzung der Bestimmungen gelegt, um im Sinne der Maximumharmonisierung keine nachteilige Wettbewerbsposition des Wirtschaftsstandortes Österreich zu schaffen.

Durch den Vollzug der künftig komplexeren Aufsichtsvorschriften wird ein gewisser zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) entstehen. Auf Grund der Finanzierungsstruktur der FMA wird dies jedoch in absehbarer Zeit zu keiner Erhöhung des betragsmäßig fixierten Kostenbeitrages des Bundes von 3,5 Mio € p.a. führen.

Bei den Kreditinstituten, Wertpapierfirmen sowie auch Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind durch die Umsetzung der vorliegenden Bestimmungen Implementierungskosten bezüglich neuer EDV-Systeme (z. B. erweiterte Informations- und Transparenzpflichten) und allfällige zusätzliche Personalkosten zu erwarten bzw. schon angelaufen. Aus Wettbewerbssicht ist festzuhalten, dass Wertpapierfirmen oder ähnliche Institute in anderen Mitgliedstaaten mit gleichartigen Kostenanforderungen zu rechnen haben, weshalb sich diese Kosten als wettbewerbsneutral darstellen. Mittelfristig kann mit belebenden Effekten gerechnet werden, da grenzüberschreitende Dienstleistungen erleichtert werden. Dies unterstützt die bereits starke Marktposition österreichischer Kreditinstitute in den EU-Nachbarstaaten zusätzlich, und auch österreichische Wertpapierfirmen können verstärkt vom EU-Pass profitieren.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach und Dr. Franz Eduard Kühnel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 07 17

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender