7754 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird

Die boomende Exportentwicklung der letzten Jahre mit dem Rekordvolumen 2006 von EUR 106 Milliarden bewirkte auch eine unerwartet hohe Nachfrage nach den staatlichen Dienstleistungsprodukten Exporthaftungen in Form von Garantien und Wechselbürgschaften.

Da der bestehende Haftungsrahmen von EUR 35 Milliarden bereits weitgehend ausgenützt ist (per Stichtag 24. Mai 2007 rd. EUR 34,1 Milliarden) besteht Handlungsbedarf, um diese für die Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Exportwirtschaft wichtigen Produkte auch weiterhin in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stellen zu können.

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates unterliegt nur teilweise dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Teile des Ausfuhrförderungsgesetzes 1981 unterlagen im bisherigen Gesetzgebungsprozess gemäß Artikel 42 Absatz 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates, da es dabei um die Übernahme von Haftungen des Bundes geht. Manche Bestimmungen des Gesetzes allerdings unterlagen dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates (beispielsweise die §§ 5 und 6 des Gesetzes). Infolgedessen unterliegen die Änderung des Titels (Z. 1 des Gesetzesbeschlusses des Nationalrates) sowie der Außer-Kraft-Tretens-Bestimmung (Z. 3 des Gesetzesbeschlusses), welche das gesamte Stammgesetz betreffen, dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Ziffer 2 des Gesetzesbeschlusses (§ 3 Abs. 1) unterliegt dagegen nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Schimböck.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Schimböck gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 07 17

                            Wolfgang Schimböck                                                              Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender