7761 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtsstaatliche Möglichkeit zum Verbleib integrierter Personen (160/A(E)-BR/2007)

Die Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. Juni 2007 im Bundesrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund der bestehenden fremden- und asylgesetzlichen Regelungen und der äußerst langen Asylverfahren in Österreich gibt es immer mehr Personen, die sich während dieser Zeit in die österreichische Gesellschaft integriert haben - sei es durch den Schulbesuch der Kinder, durch die Integration in die Arbeitswelt, durch die Aneignung der deutschen Sprache oder auch durch das Einbringen und Einfügen in die örtliche Gemeinschaft. Trotzdem droht Ihnen die Abschiebung, wenn das Asylverfahren mit einem negativen Ergebnis beendet wird oder fremdengesetzliche Härten greifen. Auch das Instrument des humanitären Aufenthalts konnte diese Fälle nicht auf befriedigende Art und Weise lösen. Daher soll für bereits integrierte Personen und Familien mit langjährigem Aufenthalt eine Möglichkeit zum Verbleib in Österreich eröffnet werden.“

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. Juli 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Harald Reisenberger, Stefan Schennach und Edgar Mayer.

Auf Antrag des Bundesrates Harald Reisenberger wurde die Verhandlung zum Gegenstand mit Stimmeneinhelligkeit vertagt.

Am 10. Oktober 2007 hat der Ausschuss für innere Angelegenheiten die Verhandlungen wieder aufgenommen.

In dieser Debatte ergriffen die Bundesräte Stefan Schennach, Edgar Mayer, Wolfgang Schimböck, Ing. Reinhold Einwallner, Alfred Schöls, Sissy Roth-Halvax, Maria Mosbacher und Helmut Wiesenegg sowie der Ausschussvorsitzende Dr. Franz Eduard Kühnel das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 32 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Bundesrates ist ein Ausschussbericht über den Verlauf der gegenständlichen Verhandlung zu erstatten.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Christine Fröhlich gewählt.

Wien, 2007 10 10

                              Christine Fröhlich                                                      Dr. Franz Eduard Kühnel

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender