7764 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für BürgerInnenrechte

über die Petition betreffend Bleiberecht für gut integrierte Asylwerber/-innen, die von Abschiebung bedroht sind, überreicht von Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (20/PET-BR/2007)

Der Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier hat die gegenständliche Petition am 13. Juni 2007 gemäß § 25 der Geschäftsordnung des Bundesrates eingebracht. In dieser Petition wird unter anderem Folgendes ausgeführt:

„Der Bundesrat möge sich dafür einsetzen, dass der zuständige Ressortminister Platter eine Initiative für ein Aufenthaltsrecht gut integrierter Asylwerber/-innen - die von Ausweisung bedroht sind – setzt.

Begründung:

In Oberösterreich gibt es von Abschiebung bedrohte Ausländerfamilien, die lange Jahre in Österreich leben und gut integriert sind, deren Asylverfahren aber negativ beschieden wurden und denen nun die Ausweisung bevorsteht. Die Familien, um die es hier geht, sind Musterbeispiele gelungener Integration. Sie sind seit vielen Jahren in Österreich, arbeiten - soweit sie eine Arbeitserlaubnis erlangen konnten - zumeist in den Betrieben der Region und sorgen so für ihre Familien. Die Kinder gehen hier zur Schule oder in den Kindergarten, sprechen perfekt deutsch und sind häufig sogar besonders gute Schüler. Es gibt daher seitens der regionalen Bevölkerung große Unterstützung für Ihren Verbleib in Österreich. Tausende Unterschriften wurden schon gesammelt. Es haben sich in den einzelnen Orten bereits Bürgerinitiativen gebildet und zuletzt haben sich diese Bürgerinitiativen zu einer oberösterreichweiten Plattform zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für ein Aufenthaltsrecht dieser Familien einzusetzen.

Der oberösterreichische Landtag hat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen bereits eine Resolution für ein Bleiberecht dieser Familien beschlossen. Auch die Landtage aus der Steiermark und dem Burgenland haben schon entsprechende Resolutionen beschlossen. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Prof. Korinek hat öffentlich geäußert, dass seiner Auffassung nach bei langjährigem Aufenthalt und gelungener Integration nach der europäischen Menschenrechtskonvention ein Bleiberecht entstehe und eine Ausweisung damit rechtswidrig wäre.

Aus den Medien sind bereits die Fälle der Familien Ganiji aus Grein, Malokaj aus Pabneukirchen, Simjonov aus Mauthausen, Haska aus Linz, Zuljbeari aus Wels, Naymann aus Hellmonsödt, Kabashi und Pacoli aus Gallneukirchen, Gashemi und Berisha aus Vöcklabruck, Avdyli aus Pfaffstätt bekannt. Außerdem sind in OÖ noch Familien in Marchtrenk, Timelkam, Kalham, Thalham, Perg und Langenstein bekannt, die in einer ähnlichen Situation sind. Die betroffenen Familien stammen auch zumeist aus Ländern, deren Beitritt zur EU in absehbarer Zeit bevorsteht oder zumindest angestrebt wird. Dann wird für ihre Bürger Niederlassungsfreiheit bestehen - muss da Österreich wirklich diese wenigen Familien noch abschieben?“


Der Ausschuss für BürgerInnenrechte hat die gegenständliche Petition in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier.

Auf Antrag des Bundesrates Dr. Erich Gumplmaier wurden die Verhandlungen zum Gegenstand mit Stimmeneinhelligkeit vertagt.

Am 17. Juli 2007 hat der Ausschuss für BürgerInnenrechte die Verhandlungen wieder aufgenommen. In der Debatte ergriffen die Bundesräte Peter Florianschütz und Stefan Schennach das Wort.

Auf Antrag des Bundesrates Peter Florianschütz wurden die Verhandlungen zum Gegenstand abermals mit Stimmeneinhelligkeit vertagt.

Am 10. Oktober 2007 hat der Ausschuss für BürgerInnenrechte die Verhandlungen wieder aufgenommen. In der Debatte ergriffen die Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier, Peter Florianschütz, Ing. Reinhold Einwallner und Wolfgang Schimböck das Wort.

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner stellte den Antrag, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Der Ausschuss hat mit Stimmeneinhelligkeit folgende von Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner eingebrachte Ausschussfeststellung beschlossen:

„20/PET-BR/2007 -  Petition betreffend Bleiberecht für gut integrierte Asylwerber/-innen, die von Abschiebung bedroht sind

In der gegenständlichen Petition wird vorgebracht, dass für Familien, die sich sehr gut in die Österreichische Gesellschaft integriert haben und die von Abschiebung bedroht sind, die Möglichkeit für einen Verbleib in Österreich geschaffen werden soll.

Hierzu ist folgendes festzuhalten:

Die Österreichische Rechtsordnung sieht eine strikte rechtliche Trennung zwischen Einwanderung und Schutz vor Verfolgung (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG und Asylgesetz) vor.

Gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 NAG gilt das NAG nicht für Fremde, die nach asylrechtlichen Bestimmungen zum Aufenthalt berechtigt sind.

Asylwerber im offenen Verfahren verfügen regelmäßig über ein vorläufiges Aufenthaltsrecht im Sinn des Asylgesetzes. Dieses ist unabhängig von der Dauer des Asylverfahrens.

Ein Aufenthalthaltsrecht aufgrund des NAG ist daher schon aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Bei abgelehnten Asylwerbern hat eine zwingende Prüfung hinsichtlich der Zulässigkeit der Ab- oder Zurückschiebung in den Herkunftsstaat durch die Asylbehörden zu erfolgen (Non-Refoulement-Prüfung; vgl. § 8 Asylgesetz).

Ist eine Ab- oder Zurückschiebung nicht zulässig, erhalten diese Personen den „Subsidiären Schutzstatus“ iSd Asylgesetzes.

Auch in diesen Fällen ist daher ein Aufenthaltsrecht iSd NAG aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Für abgelehnte Asylwerber ohne Subsidiären Schutz sowie für sonstige Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht gelten die allgemeinen Bestimmungen über Zuwanderung (NAG) uneingeschränkt.

Dieses wurde auch vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.

Jeder einwanderungswillige Fremde ist daher unter den im Gesetz geregelten Voraussetzungen gleich zu behandeln. Andernfalls würde eine Privilegierung bestimmter Personengruppen gegenüber sonstigen Fremden geschaffen.

Zu den „Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen“ ist weiters festzuhalten, dass diese kein generelles Legalisierungsinstrument darstellen.

Diese Aufenthaltstitel dienen ausschließlich als Notfallsregelung für Opfer von Menschenhandel, bei Massenfluchtbewegungen (Vertriebene) sowohl bei Unzulässigkeit der Rückführung gemäß den Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes (FPG) bei sonstigen Drittstaatsangehörigen (Non-Refoulement-Gründen). In eingeschränkten Ausmaß auch bei Fällen des Art. 8 EMRK.

Die diesbezüglichen Regelungen bestehen seit dem Jahr 1998 in nahezu unveränderter

Form und sind daher unabhängig und losgelöst vom Fremdenrechtspaket zu sehen.

Zu den humanitären Gründen (im Sinne des Bestehens oder Nichtbestehens derselben) besteht eine ausführliche Judikatur des VwGH, welche den Maßstab für das verwaltungsbehördliche Handeln bildet. Dabei hat der VwGH Sachverhalte im Zusammenhang etwa der Dauer des Aufenthalts in Österreich, der Integration amArbeitsmarkt, oder des Fehlens von „Anknüpfungspunkten“ im Heimatland behandelt und das Vorliegen humanitärer Gründe in solchen Konstellationen verneint.

Jeder Einzelfall wird jedenfalls von der zuständigen Behörde erster Instanz geprüft, wobei die jeweiligen besonderen Umstände individuell zu berücksichtigen sind.

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen bedarf der Zustimmung des Bundesministers für Inneres.“

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Oktober 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2007 10 10

                                  Wolfgang Sodl                                                          Ing. Reinhold Einwallner

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender