7782 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Oktober 2007 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark werden durch das am 23. Oktober 1961 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 126/1962, vor dem Eintritt internationaler Doppelbesteuerungen geschützt. Das Abkommen wurde im Jahr 1970 durch ein Protokoll abgeändert (Protokoll vom 29. Oktober 1970, BGBl. Nr. 20/1972).

 

 

Das Abkommen und das Protokoll sind veraltet und entsprechen nicht mehr den heute international anerkannten Grundsätzen des Musterabkommens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Der vorliegende Beschluss des Nationalrates zielt darauf ab, eine Gesamtrevision des Doppelbesteuerungsabkommens durchzuführen und den weiteren Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen Österreichs zu Dänemark auf der Grundlage des heutigen Entwicklungsstandes des internationalen Steuerrechts bestmöglich zu fördern.

 

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Er ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG nicht erforderlich ist. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.

 

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. Oktober 2007 in Verhandlung genommen.

 

 

Berichterstatter  im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Schimböck.

 

 

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Jürgen Weiss, Stefan Schennach und Dr. Franz Eduard Kühnel.

 

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Schimböck gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Oktober 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2007 10 29

                            Wolfgang Schimböck                                                              Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender