7783 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Oktober 2007 betreffend ein Abkommen zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Der Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Abkommen zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend ist, keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen  enthält und nicht politischen Charakter hat. Da der gegenständliche Staatsvertrag der unmittelbaren Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich ist, ist die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich. Da durch das Abkommen Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Das am 29. Jänner 1970 unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen hat sich als änderungsbedürftig erwiesen. Von israelischer Seite wurde der Wunsch geäußert, eine Begünstigung für Künstler und Sportler zu schaffen, deren Tätigkeit im anderen Staat öffentlich oder von einer nicht gewinnorientierten Einrichtung gefördert wird. Da eine solche Begünstigung auch im Interesse österreichischer Kulturveranstalter liegt, ist das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften durch Einfügung eines zweiten Absatzes in Art. 17 des Abkommens in diesen Fällen dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt worden.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. Oktober 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Schimböck.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Wolfgang Schimböck gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Oktober 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2007 10 29

                            Wolfgang Schimböck                                                              Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender