7789 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. November 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fachhochschul-Studiengesetz geändert wird
In der Praxis gibt es derzeit beim Lehr- und Forschungspersonal an Fachhochschulen bzw. an Fachhochschul-Studiengängen bereits hauptberuflich und nebenberuflich tätige Personen. Die Vertragsgrundlage ihrer Tätigkeit ist nach den Regeln des bürgerlichen Rechts zu beurteilen, ist jedoch nicht notwendigerweise ein Arbeitsvertrag. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. April 2007, GZ 2005/08/0137-8, stellt in einem konkreten Anlassfall fest, dass der in diesem Fall beschwerdeführende Lektor an einer Fachhochschule echter Dienstnehmer im Sinn des § 4 Abs. 2 ASVG ist. Der Verwaltungsgerichtshof begründet die persönliche Abhängigkeit unter anderem auch mit dem „Weisungsrecht gemäß § 16 Abs. 4 Z 4 FHStG“.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates nimmt eine Klarstellung dieses Weisungsrechtes vor, und legt fest, dass dieses Weisungsrecht nur bei hauptberuflich tätigen Personen in Frage kommt. Darüber hinaus sieht der vorliegende Beschluss des Nationalrates die Einrichtung von Studierendenvertretungen an den Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen vor.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. November 2007 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Michaela Gansterer.
An der Debatte beteiligte sich die Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Michaela Gansterer gewählt.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 20. November 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 11 20
Michaela Gansterer Josef Saller
Berichterstatterin Vorsitzender