7810 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient der Verwirklichung wichtiger im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode vorgesehener Vorhaben:
Gleichstellung der freien Dienstnehmer mit echten Dienstnehmern hinsichtlich des Sozialversicherungsschutzes im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Insolvenz-Entgeltsicherung.
Einbeziehung von Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung im Rahmen eines Optionen-Modells unter Wahrung der bisher erworbenen Ansprüche.
Verbesserung der Rechtsgrundlagen zur Fortführung der AMS-Politik „Arbeitslose aktivieren, fördern und qualifizieren statt verwalten“.
Reform und Attraktivierung der Bildungskarenz.Ing. Reinhold Einwallner
Beseitigung rechtlicher Hindernisse für Arbeitslose, die eine Weiterbildung machen wollen.
Strengere Sanktionen gegen pfuschende Arbeitslose.
Darüber hinaus sollen die vorgeschlagenen Verwaltungsvereinfachungen eine Optimierung des Personaleinsatzes beim Arbeitsmarktservice ermöglichen.
Die Einbeziehung freier Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherung bringt keine zusätzlichen Informationsverpflichtungen für die Unternehmen mit sich, da die freien Dienstnehmer bereits derzeit in der Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung pflichtversichert sind und die An- und Abmeldung zur Krankenversicherung auch für die Arbeitslosenversicherung gilt.
Die Einbeziehung selbständig Erwerbstätiger in die Arbeitslosenversicherung betrifft diese als Privatpersonen und nicht als Arbeitgeber oder Unternehmer.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Franz Breiner.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner gewählt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 12 18
Ing. Reinhold Einwallner Wolfgang Schimböck
Berichterstatter Vorsitzender