7813 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält EU-Anpassungen zur EU-weiten Anerkennung von Berufsqualifikationen, zum Kampf gegen die Nutzung von Versicherungen durch Geldwäscher und Terroristen sowie Maßnahmen gegen das Komatrinken Jugendlicher. Das Verbot der Ausschank von Alkohol an Jugendliche wird verschärft und Wirte dazu verpflichtet, gegebenenfalls das Alter ihrer Gäste durch Ausweiskontrollen festzustellen.

Die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen wurde durch eine Neufassung der "EWR-Anpassungsbestimmungen" in der Gewerbeordnung umgesetzt. Um bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen die Umgehung österreichischer Befähigungsnachweise zu vermeiden, muss der jeweilige Dienstleister künftig vor der erstmaligen Ausübung eines reglementierten Gewerbes in Österreich sowie bei wiederholter Tätigkeit jährlich eine Anzeige beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit erstatten. Weiters hat er nachzuweisen, dass er ein im EU/EWR-Ausland befugter und niedergelassener Berufsangehöriger ist.

Rechtsanpassungen an die EU-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung bringen neue Pflichten für Händler, Immobilienmakler, Unternehmensberater und Versicherungsvermittler bei der Identitätsfeststellung, bei der Meldung verdächtiger Vorgänge an die Geldwäschemeldestelle sowie bei der Aufbewahrung von Aufzeichnungen.

Weiters sieht der gegenständliche Beschluss des Nationalrates eine Neugestaltung des Anzeigeverfahrens vor, die zu Verwaltungsvereinfachungen führen wird, und die Anerkennung der Bezeichnung "Meisterbetrieb" als geschütztes Gütesiegel. Für Immobilientreuhänder wurde eine obligatorische Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eingeführt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Helmut Wiesenegg.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Ing. Reinhold Einwallner, Franz Breiner, Sonja Zwazl, Franz Perhab, Gottfried Kneifel und der Ausschussvorsitzende Bundesrat Wolfgang Schimböck.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Helmut Wiesenegg gewählt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                              Helmut Wiesenegg                                                         Wolfgang Schimböck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender