7814 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde deshalb gefasst, weil im Zuge der Beratungen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie am 20. November 2007 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner und Dkfm. Dr. Hannes Bauer einstimmig beschlossen hat, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz den zugrunde liegenden Selbständigen Antrag vorzulegen.

Der Antrag war wie folgt begründet:

„Die Änderung des § 3 Abs. 5 KSchG stellt klar, dass dem Verbraucher auch bei einer Verletzung der gewerberechtlichen Regeln für Werbeveranstaltungen (siehe § 57 Abs. 5 und 6 Gewerbeordnung 1994) der Rücktritt vom Vertrag zusteht.“

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Helmut Wiesenegg.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Helmut Wiesenegg gewählt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                              Helmut Wiesenegg                                                         Wolfgang Schimböck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender