7816 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates setzt die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen um.
Hinsichtlich der Erbringung von zeitweiligen und gelegentlichen grenzüberschreitenden Dienstleistungen für Staatsangehörige, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz berufsberechtigt niedergelassen sind, werden lediglich die Verpflichtung zur Führung der Berufsbezeichnung in der Amtssprache des Niederlassungsstaates und Informationspflichten gegenüber dem Dienstleistungsempfänger normiert.
Im Rahmen der Niederlassung wird dem Niederlassungswerber bei nicht gleichwertiger Berufsqualifikation die Wahlmöglichkeit gegeben, entweder einen Anpassungslehrgang zu absolvieren oder eine Eignungsprüfung abzulegen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Helmut Wiesenegg.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Helmut Wiesenegg gewählt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 12 18
Helmut Wiesenegg Wolfgang Schimböck
Berichterstatter Vorsitzender