7818 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird
Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates dient der Anpassung des Berufsrechts der Patentanwälte an nationales Recht, insbesondere an das Handelrechts-Änderungsgesetz und das Berufsrecht von Rechtsanwälten sowie an Gemeinschaftsrecht über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Von der Kommission der Europäischen Union im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2003/2239 als erforderlich erachtete Korrekturen des Patentanwaltsgesetzes werden ebenfalls vorgenommen, um einer allfälligen Verurteilung vorzubeugen. Die damit verbundene Steigerung der Rechtssicherheit liegt sowohl im Interesse der Beschäftigungssituation als auch im Interesse des Wirtschaftsstandortes.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates ist kostenneutral und hat keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Boden.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Karl Boden gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 12 18
Karl Boden Elisabeth Kerschbaum
Berichterstatter Vorsitzende