7828 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013)

Im Rahmen des vorgezogenen Finanzausgleichs wurde eine neue Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens verhandelt. Nach intensiven Verhandlungen einigten sich die Vertragsparteien auf die Weiterführung der mit der Gesundheitsreform 2005 eingeleiteten Organisations- und Finanzierungsreform, die insbesondere die Kooperation zwischen den einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens weiter intensivieren soll. Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates ist das Krankenanstaltengesetz an die neue Vereinbarung anzupassen.

Die Transformation der neuen Vereinbarung umfasst im Krankenanstaltgesetz die folgenden Punkte:

-       Sicherstellung einer verbindlichen österreichweiten Leistungsangebotsplanung, Definition der Grundsätze und der Ziele sowie Verpflichtung der Länder zur Erlassung von Landeskrankenanstaltenpläne, die sich im Rahmen des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit (ÖSG) befinden, durch Verordnung

-       Durchführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung

-       Einrichtung der Bundesgesundheitsagentur

-       Neuregelung der Zweckzuschüsse des Bundes.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger. An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Helmut Kritzinger. Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                         MMag. Barbara Eibinger                                                   Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende