7834 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz, das Ziviltechnikergesetz, das Rezeptpflichtgesetz sowie die Gewerbeordnung 1994 geändert werden
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Entwicklung der elektronischen Signaturen in technischer und wirtschaftlicher Sicht eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen erforderte. Es waren Regelungen notwendig, die eine Klarstellung und Vereinfachung im SigG bewirken. Zudem wird zur Verbreitung elektronischer Signaturen der Markt für Zertifizierungsdiensteanbieter attraktiver gestaltet werden. Das zwingende Erfordernis eines amtlichen Lichtbildausweises auch in jenen Fällen, in denen auf bestehende Identifikationen zurückgegriffen oder andere gleichwertige Identifikationen verwendet werden könnten, ist entfallen, weil es eine wesentliche Schranke beim Ausstellungsprozess qualifizierter Zertifikate darstellt.
Ein Anpassungsbedarf war auch zur Reduktion von Informationspflichten für Unternehmen gegeben.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach und Dr. Franz Eduard Kühnel.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Perhab gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 12 18
Franz Perhab Jürgen Weiss
Berichterstatter Vorsitzender