7835 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Zustellgesetz geändert werden (Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007)

Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/2004 wurde nicht nur das E-Government-Gesetz (E-GovG) erlassen, es wurden auch das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, und das Zustellgesetz (ZustG), BGBl. Nr. 200/1982, novelliert; die Änderungen betrafen ua. den Einsatz der Amtssignatur im Verwaltungsverfahren und die Zustellung über elektronische Zustelldienste.

Rückmeldungen aus der Praxis haben gezeigt, dass die erforderlichen Umstellungen auf Behördenebene bisher nicht vollständig abgeschlossen werden konnten; die Dauer der Umstellungsfrist wurde allgemein als nicht ausreichend angesehen. Um zu verhindern, dass jenen Behörden, in denen die Umstellung noch nicht erfolgt ist, ab 1. Jänner 2008 kein (zulässiges) Verfahren der elektronischen Beurkundung mehr zur Verfügung steht, war es unerlässlich, die Übergangsfrist (bis zum 31. Dezember 2010) zu verlängern. Einfachere Formen der elektronischen Zustellung ohne Zustellnachweis (etwa die Fax-Zustellung oder die E-Mail-Zustellung), die derzeit nur auf Grund der Übergangsvorschrift zulässig sind, werden dagegen auf Dauer zulässig sein.

Aus diesem Anlass wurde eine Reihe von inhaltlichen und legistischen Änderungen im AVG und im ZustG, aber auch im Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 (EGVG), BGBl. Nr. 50, vorgenommen. Hervorzuheben ist die Neufassung der §§ 13 bis 18 AVG, mit der einige Unstimmigkeiten beseitigt und die Bestimmungen insgesamt klarer und einfacher gefasst wurden. Der die elektronische Zustellung regelnde Abschnitt III des ZustG wurde überarbeitet und vollständig neu gefasst.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach, Sissy Roth-Halvax und der Ausschussvorsitzende Vizepräsident des Bundesrates Jürgen Weiss.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Perhab gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                   Franz Perhab                                                                     Jürgen Weiss

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender