7836 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat das Ziel, eine eindeutige Grundlage für Entsendungen der Vertreter der politischen Parteien in den Rat für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik und den Nationalen Sicherheitsrat zu schaffen.

Der Bundeskanzler bzw. die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten sind künftig nicht mehr verpflichtet, die beiden Räte automatisch alle sechs Monate einzuberufen, sondern nur noch dann, wenn zumindest zwei Mitglieder es verlangen. Gleichzeitig wurde eine Grundlage für Entsendungen von Parteienvertretern geschaffen – jeder im Hauptausschuss des Nationalrats vertretenen Partei stehen zumindest zwei Sitze in beiden Räten zu.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Bernhard Baier.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Mag. Bernhard Baier gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                            Mag. Bernhard Baier                                                              Jürgen Weiss

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender