7837 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen von Verwaltungsbehörden im Rahmen der Europäischen Union (EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG) erlassen wird und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates setzt den Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen um. Damals haben die EU-Mitgliedstaaten vereinbart, verhängte Verwaltungsstrafen wechselseitig zu vollstrecken. Damit wollen sie etwa sicherstellen, dass Verkehrssünder, die im Ausland Verkehrsvorschriften verletzen, nicht ungestraft davon kommen. Als besonderer Anreiz wurde vorgesehen, dass der Erlös aus der Vollstreckung grundsätzlich dem Vollstreckungsstaat zufließt.

In Österreich werden dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zufolge die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate) für die Vollstreckung von im Ausland verhängten Verwaltungsstrafen zuständig sein, wobei genau determiniert ist, in welchen Fällen die Vollstreckung unzulässig ist. So ist eine Vollstreckung etwa dann zu verweigern, wenn die ausländische Behörde unvollständige Unterlagen vorlegt, die verhängte Geldstrafe unter 70 € liegt, die Vollstreckbarkeit der Entscheidung nach österreichischem Recht verjährt ist oder die betreffende Person nach österreichischem Recht zur Tatzeit strafunmündig war. In Kraft treten soll das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz mit 1. Juli 2007, die Vollstreckung gerichtlicher Strafen wird in einem eigenen Gesetz geregelt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Bernhard Baier.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Mag. Bernhard Baier gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                            Mag. Bernhard Baier                                                              Jürgen Weiss

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender