7838 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007- 2013

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Strukturfonds der Europäischen Union in der Finanzperiode 2007 – 2013. Diese Vereinbarung lehnt sich an eine ähnliche Vereinbarung für die Finanzperiode 2000 – 2006 an und regelt insbesondere Fragen der Zuständigkeit und der Koordination in Bezug auf die Abwicklung von Förderungen, die aus Mitteln der EU-Strukturfonds kofinanziert werden. Derartige Regelungen sind vorgeschrieben, wollen die EU-Mitgliedstaaten Strukturfondsmittel lukrieren. Die Form einer Bund-Länder-Vereinbarung wurde deshalb gewählt, da es keine klaren verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten für Regional- und Strukturpolitik in Österreich gibt und sachlich gesehen mehrere Ministerien sowie die Länder dafür zuständig sind.

Die Vereinbarung enthält Regelungen zu folgenden Bereichen:

         1. Abgrenzung des Geltungsbereichs

         2. Organe des Verwaltungs- und Kontrollsystems in Österreich

         3. Verfahrensbestimmungen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Programm­durchführung gemäß den EU-Anforderungen

         4. Regelungen betreffend Kontrolle, Finanzkorrekturen und Haftung

         5. Schlussbestimmungen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Bernhard Baier.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Franz Eduard Kühnel, Stefan Schennach und Franz Perhab.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Bernhard Baier gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                            Mag. Bernhard Baier                                                              Jürgen Weiss

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender