7839 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend Änderungen des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, die den Europäischen Gemeinschaften den Beitritt ermöglichen

Das Übereinkommen vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (BGBl. Nr. 317/1988) stellt die wichtigste multilaterale Rechtsgrundlage für den allgemeinen Datenschutz in Europa dar. Auch für die Mitgliedstaaten der EU hat das Übereinkommen insofern unmittelbare Bedeutung, als die Datenschutz-Richtlinie (95/46/EG, ABl. Nr. L 281 vom 23.11.1995 S. 31 - 50) in der Dritten Säule nicht gilt und in diesem Bereich viele Rechtsakte auf das Übereinkommen Bezug nehmen. Der Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zum Übereinkommen erschien vor diesem Hintergrund wünschenswert. In seiner ursprünglichen Fassung sah das Übereinkommen jedoch nur die Möglichkeit eines Beitritts von Staaten vor. Durch den vorliegenden Staatsvertrag wird nunmehr der Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zum Übereinkommen ermöglicht.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sissy Roth-Halvax.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrätin Sissy Roth-Halvax gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                               Sissy Roth-Halvax                                                                 Jürgen Weiss

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender