7840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr

Das Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten stellt die wichtigste multilaterale Rechtsgrundlage für den allgemeinen Datenschutz in Europa dar. Der gegenständliche Staatsvertrag enthält das Zusatzprotokoll, das den grenzüberschreitenden Datenverkehr und dessen Kontrolle regelt. Durch den Beitritt wird Österreich auch europarechtlich zur Einrichtung einer nationalen unabhängigen Datenschutz-Kontrollstelle verpflichtet, die jedoch ohnehin schon im Datenschutzgesetz 2000 enthalten ist. Ebenfalls geregelt wurde mit dem Protokoll der internationale Datenverkehr für Österreich.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sissy Roth-Halvax.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sissy Roth-Halvax gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                               Sissy Roth-Halvax                                                                 Jürgen Weiss

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender